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Meinung

Portemonnaie aus Auto gestohlen
Dreister Dieb muss hinter Gitter

Eine Person zieht waehrend eines Marktes auf dem Hevetiaplatz in Zuerich Schweizer Banknoten aus ihrem Portemonnaie, fotografiert am Freitag, 16. Februar 2024. (KEYSTONE/Gaetan Bally)
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Jeder weiss, dass das Betreten fremder Grundstücke für Unbefugte tabu ist. Denn das gilt als Hausfriedensbruch. Genau das tat in Rüschlikon jedoch in den frühen Morgenstunden eines Tages im Juli des vergangenen Jahres ein 37-jähriger Mann.

Das allein wäre vielleicht nicht so schlimm. Doch der Mann ging noch einen Schritt weiter: Er bemerkte, dass die Tür des auf dem Grundstück parkierten Autos nicht verschlossen war und öffnete sie. In der Mittelkonsole fand er schliesslich ein Portemonnaie, das er kurzerhand mitnahm. Der Inhalt: 400 Franken Bargeld und zwei Bankkarten.

Er zögerte nicht lange und begab sich zum Bahnhof Rüschlikon, wo er nur eine halbe Stunde nach dem Diebstahl neun SBB Billette im Wert von rund 60 Franken mit der Kontaktlosfunktion der Bankkarten kaufte. Dies geht aus einem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Limmattal/Albis hervor. Eine weitere halbe Stunde später taucht er am Hauptbahnhof Zürich auf, wo er weitere drei Billette mit den geklauten Bankkarten löste.

Für seine Verpflegung setzte er die Karte schliesslich noch an einem Selecta-Automaten ein. Insgesamt brachte er den Besitzer um 594 Franken. Weitere Transaktionen im Wert von 91 Franken wurden abgelehnt.

Wohin er mit dem Zug fahren wollte, geht aus dem Strafbefehl nicht hervor. Seine nächste Reise geht jedenfalls ins Gefängnis. Denn aufgrund des Diebstahls und seiner einschlägigen Vorstrafen hat ihn die Staatsanwaltschaft zu einer Freiheitsstrafe von 120 Tagen verurteilt.

Dem Geschädigten ist zu raten, dass er in Zukunft sein Auto besser abschliesst und keine Wertsachen im Fahrzeug liegen lässt.