AboEin Journalist muss nicht jedes Wort auf die Waagschale legen
Ein Journalist darf Ausdrücke wie Raub oder Erpressung in einem Artikel verwenden, ohne gleich eine Ehrverletzung zu begehen. Das sagt das Kantonsgericht St. Gallen in der detaillierten Urteilsbegründung zum Freispruch von Bruno Hug.

Am 28. Juli 2016 schreibt Bruno Hug in der Gratiszeitung Obersee-Nachrichten (ON) einen Artikel mit Kommentar über den Schmerkner Rentner und Treuhänder P.V. Dieser ist in Hugs Augen ein Kesb-Opfer. Sein Beistand habe ihn zu einer Unterschrift gedrängt mit dem Versprechen, er könne dafür die Psychiatrische Klinik verlassen. Nach einigen weiteren Ausführungen schreibt Bruno Hug: «Wenn dem so war, war das Erpressung, denke ich.» Weiter schreibt Hug, der Beistand, selber Treuhänder, habe eine Liste der Kunden von P.V. angefertigt und ihm schliesslich die Dossiers weggenommen. In diesem Zusammenhang verwendet Hug den Ausdruck «faktischer Raub».