Ihr Browser ist veraltet. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser auf die neueste Version, oder wechseln Sie auf einen anderen Browser wie ChromeSafariFirefox oder Edge um Sicherheitslücken zu vermeiden und eine bestmögliche Performance zu gewährleisten.

Zum Hauptinhalt springen

Abo
Ein Journalist muss nicht jedes Wort auf die Waagschale legen

Das Urteil erregte Aufsehen: Im Januar sprach das St. Galler Kantonsgericht Bruno Hug, den ehemaligen Verleger und Chefredaktor der Obersee-Nachrichten, vom Vorwurf der Ehrverletzung frei.
Jetzt abonnieren und von der Vorlesefunktion profitieren.
BotTalk

Am 28. Juli 2016 schreibt Bruno Hug in der Gratiszeitung Obersee-Nachrichten (ON) einen Artikel mit Kommentar über den Schmerkner Rentner und Treuhänder P.V. Dieser ist in Hugs Augen ein Kesb-Opfer. Sein Beistand habe ihn zu einer Unterschrift gedrängt mit dem Versprechen, er könne dafür die Psychiatrische Klinik verlassen. Nach einigen weiteren Ausführungen schreibt Bruno Hug: «Wenn dem so war, war das Erpressung, denke ich.» Weiter schreibt Hug, der Beistand, selber Treuhänder, habe eine Liste der Kunden von P.V. angefertigt und ihm schliesslich die Dossiers weggenommen. In diesem Zusammenhang verwendet Hug den Ausdruck «faktischer Raub».

Um diesen Artikel vollständig lesen zu können, benötigen Sie ein Abo.

Abo abschliessenBereits registriert oder Abonnent:in?Login