Nun entscheidet ein Gericht über die Kündigung der Meilemer Kantorin
Der Personalstreit zwischen der Reformierten Kirchenpflege Meilen und der gekündigten Leiterin der Kirchenchöre geht in die nächste Runde.

Fast ein Jahr ist es her, seit Kantorin Aurelia Weinmann-Pollak von der Reformierten Kirche Meilen die Kündigung erhielt. Dagegen wehrte sie sich – und erhielt im Juni von der Bezirkskirchenpflege, der ersten Rekursinstanz, teilweise Recht. Doch das Verfahren geht weiter, wie nun bekannt wird. Weinmann hat fristgerecht beim kantonalen Verwaltungsgericht Beschwerde gegen den erstinstanzlichen Entscheid eingereicht.
Das mag auf Anhieb erstaunen – denn die Bezirkskirchenpflege hatte der Kantorin eine Entschädigung von 21'000 Franken zugesprochen und explizit festgehalten, dass ein sachlicher Grund für die Kündigung gefehlt habe. Doch Weinmann ging dies offenbar zu wenig weit.
Auf Lohnanspruch beharrt
In einer schriftlichen Stellungnahme der Musikerin zuhanden der ZSZ heisst es: «Die Bezirkskirchenpflege hat zwar verschiedene gravierende Fehler im Zusammenhang mit dem Entscheid der Kirchenpflege beanstandet, sie hat aber nur teilweise die Konsequenzen daraus gezogen.» Weinmann ist der Ansicht, dass die Kündigung nichtig ist. «Damit würde das Arbeitsverhältnis weiterhin bestehen und es wäre auch ein voller Lohnanspruch gegeben», schreibt sie.
Ferner sei die von der Bezirkskirchenpflege zugesprochene Entschädigung «auf jeden Fall falsch berechnet» worden. Auch deswegen habe der Entscheid angefochten werden müssen, findet Weinmann. Die besagte Entschädigung ist mit vier Monatslöhnen beziffert. Hinzu kommt eine Abfindung von einem weiteren Monatslohn. Jedoch wurde der Kantorin eine Prozessentschädigung verweigert.
Ausgaben steigen weiter
Auch die reformierte Kirchenpflege Meilen hätte den erstinstanzlichen Entscheid anfechten können. Darauf habe man aber nach eingehender Analyse verzichtet, sagt Kirchenpflegepräsident Ruedi Schwarzenbach auf Anfrage. Zum laufenden Verfahren könne er sich nicht äussern. Weinmanns Nachfolger, Kantor Ernst Buscagne, wird derweil im Rahmen des Bettags- und Erntedankgottesdienstes vom kommenden September offiziell im Amt eingesetzt.
Aurelia Weinmann war seit 2003 in Meilen tätig gewesen und genoss grosse Beliebtheit. Als Kantorin war sie verantwortlich für sämtliche Belange der Kirchenmusik. Unter anderem leitete sie drei Chöre mit rund 90 Mitgliedern. Zum Konflikt mit der Kirchenpflege führten berufliche Tätigkeiten, die sie neben ihrem 50-Prozent-Pensum in Meilen ausübte. Die Behörde machte in der Kündigung einen Vertrauensverlust geltend, weil Weinmann diese nicht wie vorgeschrieben deklariert habe.
Durch das Verfahren fielen für die Kirchgemeinde seit 2015 Kosten von knapp 30 000 Franken an, wie Schwarzenbach im Juni bekanntgab. Zu den bisherigen Anwaltskosten dürften nun weitere hinzukommen.
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