Zürich verschärft Corona-RegelnNach den Weihnachtsferien gilt Maskenpflicht ab der 1. Klasse
Die Zürcher Bildungsdirektion reagiert auf die steigenden Fallzahlen und weitet die Maskenpflicht in Schulen aus. Auf ein Testobligatorium verzichtet sie.
Die erste Verschärfung kam bereits Anfang Monat: Seit dem 1. Dezember gilt eine generelle Maskenpflicht für Schulen ab der 4. Klasse bis Ende der obligatorischen Schulzeit (9. Klasse).
Nun hat der Regierungsrat entschieden, «als Folge der epidemiologischen Lage und der neuen Bundesbestimmungen», die Verordnung im Bildungsbereich anzupassen. Konkret heisst das: Er weitet die Maskenpflicht an den Schulen aus. Das schreibt die Bildungsdirektion in einer Mitteilung.
Neu müssen auch sämtliche Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II (das sind Mittel- und Berufsschulen sowie Gymnasien) Maske tragen. Diese konnten bis anhin ohne Maske in die Schule, wenn sie geimpft oder genesen waren oder an repetitiven Tests teilnahmen.
Die Massnahme gilt ab nächstem Montag, dem 13. Dezember. Personen mit einer ärztlichen Maskentragdispens sind verpflichtet, sich wöchentlich testen zu lassen.
Massnahmen bis Ende Januar befristet
Neu werden auch Primarschülerinnen und -schüler ab der 1. Klasse eine Maske tragen müssen – dies allerdings erst nach den Weihnachtsferien, zum Schulstart am 3. Januar 2022.
Die Massnahmen sind vorerst für drei Wochen bis zum 24. Januar 2022 befristet.
Die Bildungsdirektion schreibt: «Alle Massnahmen sollen die weitere Verbreitung des Coronavirus eindämmen, einen möglichst uneingeschränkten Schulbetrieb sicherstellen und die Gesundheit der Schülerinnen und Schüler sowie der Lehrpersonen und der weiteren an den Schulen beschäftigten Personen schützen.»
Ein Obligatorium fürs repetitive Testen gibt es hingegen weiterhin nicht. Die Bildungsdirektion bleibt bei einer «dringenden Empfehlung». Im Kanton Zürich testen gemäss der Direktion über zwei Drittel der Schulen regelmässig. So könnten auch asymptomatische Fälle entdeckt und Ansteckungsketten unterbrochen werden.
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