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Mit halbjähriger Verzögerung
Stäfa kann zwei Häuser für den Erhalt von günstigem Wohnraum kaufen

Die Gemeinde kauft die zwei Häuser an der Sternenhaldenstrasse 8 und 10 aus dem Jahr 1965 für je 4,4 Millionen Franken.
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Um preisgünstigen Wohnraum zu erhalten, wollte die Gemeinde Stäfa die beiden Liegenschaften an der Sternenhaldenstrasse 8 und 10 im Ortsteil Kehlhof erwerben. Vergangenen Juni unterbreitete der Gemeinderat den Kauf der beiden Häuser für je 4,4 Millionen Franken der Gemeindeversammlung. Diese stimmte dem Geschäft nach eifriger Diskussion denkbar knapp zu. Nur 17 Stimmen machten den Unterschied.

Kaufen konnte die Gemeinde die Liegenschaften trotzdem bis heute nicht. Dies, weil gegen den Gemeindeversammlungsbeschluss Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat eingereicht wurde.

Wie die Gemeinde nun mitteilt, ist der Bezirksrat jedoch nicht auf den Rekurs eingetreten. Der Häuserkauf werde nun in den nächsten Tagen vollzogen.

Keine unabhängige Schätzung nötig

Der Rekurs stammte vom Üriker Marco Zingg. Schon während der Gemeindeversammlung im Juni hatte er das Geschäft beanstandet. Er bemängelt, dass der Gemeinderat keine unabhängige Bewertung der Liegenschaften in Auftrag gegeben hat, und bezeichnet die Informationen im Abstimmungsbüchlein als «irreführend».

Das sieht der Bezirksrat anders. Für ihn sind die Beschlüsse der Gemeindeversammlung rechtmässig zustande gekommen. Für eine Gemeinde besteht denn auch keine gesetzliche Verpflichtung, beim Kauf von Liegenschaften ein Gutachten einzuholen.

Wie die Gemeinde mitteilt, hat sich Rekurrent Zingg mit dem Entscheid des Bezirksrats zufriedengegeben und auf einen Weiterzug ans Verwaltungsgericht verzichtet. Damit ist der Beschluss der Gemeindeversammlung rechtskräftig geworden.