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Meinung

AboKolumne: Badrans #Korrigendum
Diese Mietrechts­änderungen sind unverschämt

Eine Ansicht eines Quartiers in der Gemeinde Ebikon im Kanton Luzern am Mittwoch, 22. Februar 2023 in Ebikon. (KEYSTONE/Urs Flueeler).
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Stellen Sie sich vor, Sie gehören zu den Tausenden von Seniorinnen und Familien, die nach einem Todesfall oder einer Trennung Untermieter brauchen, damit Sie ihr Zuhause weiterhin zahlen und behalten können. Ich meine das Zuhause, das zu hundert Prozent von Ihnen finanziert wird: jeglichen denkbaren Unterhalt, jede Wertsteigerung, sogar die Anpassung des Eigenkapitals der Vermieter an die Teuerung. Hinzu kommt eine meist übersetzte Rendite, die Sie finanzieren – im Schnitt 370 Franken – Monat für Monat. Neu soll der Vermieter Ihnen jetzt sagen können, Sie dürften höchstens für zwei Jahre untervermieten. Sie denken, dafür finde ich aber niemanden. Korrekt, das ist auch Sinn und Zweck der Übung. Sie sollen gehen, denn nur bei einem Mieterwechsel können die Vermieter die Miete grundlos erhöhen. Das ist zwar gesetzeswidrig. Das hat aber die Immobilienlobby in den letzten Jahrzehnten auch nicht gekümmert. Irgendwoher kommt ja die wissenschaftlich erwiesene Tatsache, dass die Mietenden über 10 Milliarden zu viel an Miete bezahlen.

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