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Zürcher Kokaindealerin getötet
Messerstecherin muss in Klinik

Am Bezirksgericht Zürich wurde am Donnerstag eine Frau verurteilt: Sie hat eine 62-jährige Bekannte getötet.
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Das Bezirksgericht Zürich hat am Donnerstag eine 38 Jahre alte Frau der vorsätzlichen Tötung und des Diebstahls schuldig gesprochen. Es verhängte eine elfjährige Freiheitsstrafe und ordnete eine stationäre Massnahme an.

Die Frau, die laut psychiatrischem Gutachten an einer schweren dissozialen Persönlichkeitsstörung leidet, wird also in eine Klinik eingewiesen. Wann sie dort entlassen wird, hängt vom Erfolg der Behandlung ab. Weil kein Entlassungstermin feststeht, wird die Massnahme auch kleine Verwahrung genannt.

Das Opfer war eine 62-jährige Bekannte der Beschuldigten. Die beiden Schweizerinnen waren im Kokainhandel tätig. Die Beschuldigte verkaufte die Drogen jeweils im Auftrag des späteren Opfers und erhielt dafür Gratisportionen.

Keine Zweifel an der Schuld

Das Gericht hatte keine Zweifel daran, dass die Beschuldigte am 6. September 2019 in Zürich zu ihrer Bekannten gegangen sei, diese mit einem Messer attackiert und tödlich verletzt habe. Die Rechtsmediziner stellten später 31 Messerstiche und -schnitte in Kopf und Oberkörper der Leiche fest.

Nach der Tat steckte die Beschuldigte das ausgeschaltete Handy der Getöteten ein, ebenso ihren Schlüsselbund, eine Postfinance-Karte und andere Dinge. Später wurden die Sachen versteckt in der Wohnung der Beschuldigten gefunden.

In der Waschmaschine fanden sich ihre Flipflops mit Anhaftungen von Opferblut, die zu den Spuren in der Wohnung des Opfers passten. Zentrales Beweismittel war neben den Flipflops für das Gericht ein Schreiben des Kindergartens des jüngsten Kindes der Beschuldigten, an dem Spritzer von Opferblut hafteten. Bis heute nicht gefunden wurde die Tatwaffe.

Gericht stützt sich nur auf Indizien

Das Gericht attestierte der Beschuldigten aufgrund der Störung eine mittlere bis schwere Verminderung der Schuldfähigkeit. Den beiden Privatklägern, Angehörigen des Opfers, muss die Frau Genugtuungszahlungen von insgesamt 65’000 Franken entrichten. Dazu kommen die Verfahrenskosten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Frau bleibt aber in Sicherheitshaft.

Mit seinem Urteil folgte das Gericht den Anträgen der Staatsanwaltschaft. Der Verteidiger hatte für einen vollumfänglichen Freispruch sowie Genugtuung für die Haftzeit plädiert. Die Rechtsvertreterin der beiden Privatkläger hatte eine Verurteilung wegen Mordes und höhere Genugtuungen gefordert.

Für seinen Entscheid konnte sich das Gericht ausschliesslich auf Indizien stützen. Die Beschuldigte selbst wies die Vorwürfe vehement zurück. Sie habe die Frau schon tot aufgefunden, sagte sie. Ihr Verteidiger brachte einen unbekannten Dritten ins Spiel, der die Tat verübt und ihr dann belastendes Material untergeschoben habe. Im Zweifel dürfe keine Verurteilung erfolgen, erklärte er.

Dritttäterschaft ausgeschlossen

Der Anfangsverdacht gegen die Beschuldigte habe sich im Laufe der Ermittlungen erhärtet, sagte der Richter. Sie habe ihre Angaben mehrmals geändert und der jeweiligen Beweislage angepasst. Zudem habe sie keine Erklärung für die Sachen der Getöteten in ihrer Wohnung gehabt. Dazu seien weitere Ungereimtheiten und offensichtliche Unwahrheiten gekommen.

Eine Dritttäterschaft schloss das Gericht aus, man habe trotz Ermittlungen nach allen Seiten keine Hinweise darauf gefunden. Insgesamt belasteten die Indizien und das Aussageverhalten der Beschuldigten diese sehr. Das Gericht habe keinen Zweifel an ihrer Täterschaft. Ungeklärt geblieben sei allerdings das Motiv für die Attacke, sagte der Richter.

SDA