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Streit um Nationalitätennennung
Die Stadtpolizei soll sich dem Kanton widersetzen

Die Vorsteherin des Sicherheitsdepartements, Karin Rykart (Grüne), findet die Herkunftsnennung nicht hilfreich.

Statt «der 24-jährige Marokkaner», wie die Stadtpolizei in einer Mitteilung vom 10. November schrieb, soll es künftig nur noch «der 24-Jährige» heissen. Das haben am Mittwochabend im Gemeinderat SP, Grüne, GLP und AL mit einer Mehrheit von 73 zu 36 Stimmen beschlossen. 

Damit nimmt der Streit um die Herkunftsnennung in Polizeimeldungen eine weitere Wende. 

Auf Druck aus dem Gemeinderat vermerkte die Stadtpolizei ab 2017 die Nationalität von mutmasslichen Täterinnen und Tätern nicht mehr in ihren Medienmitteilungen. Diese Praxis wollte die SVP auf kantonaler Ebene verbieten. Mit Erfolg. Ein Gegenvorschlag zu ihrer Initiative «Bei Polizeimeldungen sind die Nationalitäten anzugeben» wurde vom kantonalen Stimmvolk 2021 angenommen. Obwohl die Stadtbevölkerung die Vorlage abgelehnt hatte, musste sich die Stadtpolizei Zürich fügen. Seit Juli 2021 erwähnt sie die Herkunft von Täterinnen wieder. 

Das Bundesgericht greift ein

Die jetzige Wende ermöglicht hat der 31-jährige Jusstudent Benjamin Gautschi (GLP). Er reichte beim Bundesgericht Beschwerde gegen den neuen Artikel im kantonalen Polizeigesetz ein. Dabei kam das Bundesgericht vor gut einem Jahr zum Schluss, dass das Zürcher Gesetz den Polizeikorps zwar vorschreiben könne, die Nationalität von Opfern und Vermissten zu nennen – nicht aber jene von mutmasslichen Täterinnen und Tätern. Dafür ist die nationale Strafprozessordnung zuständig. Diese macht aber keine Vorgaben zur Nennung der Herkunft. Luca Maggi (Grüne) sagte im Rat: Der Kanton habe einen Gesetzesartikel geschaffen, zu dem er gar keine Kompetenzen habe.

Benjamin Gautschi (GLP) hat gegen das kantonale Gesetz geklagt.

Die Stadtpolizei hat die Herkunftsangabe bislang beibehalten. Dabei verwies sie auf eine Vorgabe der Staatsanwaltschaft. Gemäss SP, Grünen, GLP und AL gilt diese aber nur für die Staatsanwaltschaft selber, nicht für die Polizei. Für die Nationalitätennennung gebe es also keine gesetzliche Grundlage, zugleich widerspreche sie dem Willen der Stadtzürcher Bevölkerung, sagte Serap Kahriman (GLP). 

SP, Grünen, GLP und AL lehnen die Herkunftsnennung ab, weil es aus ihrer Sicht keinen Zusammenhang zwischen Nationalität und Kriminalität gibt. Die Angabe der Herkunft diene einzig dazu, Vorurteile zu fördern und gewisse Bevölkerungsgruppen schlechtzumachen.

Auch die zuständige Sicherheitsvorsteherin Karin Rykart (Grüne) äusserte sich gegen die Herkunftsnennung. Diese bringe keinen Erkenntnisgewinn und werde der Komplexität einer Tat nicht gerecht.

SVP wollte die Nennung verschärfen

SVP-Redner bezogen sich auf die gewonnene Volksabstimmung. Daran müsse sich die Stadt Zürich halten. Wenn die Bürgerlichen gegen Volksentscheide juristisch vorgingen, beschwere sich die Linke darüber, etwa beim Mindestlohn. Nun mache die Linke genau das Gleiche. Zudem präge die Herkunft die Sozialisierung und damit die Gewaltbereitschaft, sagte Samuel Balsiger (SVP). So gebe es in Zürich erwiesenermassen viele kriminelle Nordafrikaner. Es gehe einzig darum, in der Migrationsdebatte die Fakten zu kennen.

Die FDP und die Mitte/EVP lehnten das Postulat ebenfalls ab, sie verwiesen auf die kantonale Volksabstimmung ab. Es handle sich um Zwängerei.

Chancenlos blieb ein SVP-Postulat, das in die Gegenrichtung zielte. Laut SVP sollte die Stadtpolizei nicht nur die Herkunft erwähnen in ihren Mitteilungen, sondern auch den Aufenthaltsstatus von Tätern. Dieses Anliegen wurde von keiner anderen Partei unterstützt.