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Maurers Sohn: «Ich bin auf jeden Fall gereift»

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Sie haben das bei der Vorbereitung der Gerichtsverhandlung sicher besprochen, der Beschuldigte und sein Verteidiger. Und als dann der Hinwiler Gerichtsvizepräsident Thomas Frey tatsächlich fragte, ob er zu seinen Delikten etwas sagen wolle, schliesslich habe er «genug Zeit zum Nachdenken gehabt», brauchte es nur noch einen kurzen Blickkontakt, ehe der Beschuldigte sagte: «Nein, ich sage nichts dazu.»

Aus Sicht der Öffentlichkeit gibt es zu den Delikten allerdings schon etwas zu sagen. Lange war versucht worden, möglichst nichts an die Öffentlichkeit dringen zu lassen, die detaillierte Anklageschrift wurde den akkreditierten Gerichtsberichterstattern erst mit Verhandlungsbeginn ausgehändigt, nachdem ihnen der Gerichtsvorsitzende Frey zwanzig Minuten ins Gewissen geredet und auf alle möglichen Gefahren einer Persönlichkeitsverletzung aufmerksam gemacht hatte. Für einen Moment schien es – was wohl nicht allen im Saal missfallen hätte –, als stünden die Medien vor Gericht.

Zwei Vorfälle, viele Straftaten

Dass einer der Söhne von Bundesrat Ueli Maurer vor knapp drei Jahren mit dem Auto in eine Hausmauer donnerte, sich dabei verletzte und nicht geringen Schaden anrichtete, war bereits bekannt. Weniger bekannt war, dass er dabei mindestens 1,42 Promille intus hatte. Auch dass er ein anderes Mal auf der Autobahn zu spät realisierte, dass die Höchstgeschwindigkeit baustellenbedingt von 120 auf 80 km/h herabgesetzt worden war, trug ihm eine Anklage ein.

Zusätzlich aber wurde der Mann wegen Raub, versuchter Erpressung, Sachbeschädigung, versuchter Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, mehrfacher Beschimpfung sowie Hinderung einer Amtshandlung angeklagt und verurteilt.

Die Häufung verschiedener Delikte täuscht aber. Es geht nur um zwei Strafkomplexe. Im einen Fall haben Maurer und sein Kollege aus Afrika, der deswegen gleichzeitig vor Gericht stand und mit zehn Monaten bedingt bestraft wurde, im Februar 2016 morgens um 3.45 Uhr beim Bahnhof Rüti einen Mann ausgenommen.

Es war laut Anklage der Afrikaner, der auf das Opfer einschlug und es dadurch gefügig machte. Maurer stand daneben und griff erst in einer zweiten Phase ein. Er hielt den Mann fest, während der Afrikaner dessen Taschen nach Wertsachen durchsuchte, und er drohte dem Opfer, man werde es abstechen, wenn es die Polizei oder um Hilfe rufe.

Anschliessend kam es zur versuchten Erpressung. Zwar wurde das Opfer gezwungen, an einem Geldautomaten 200 Franken abzuheben. Doch das Opfer täuschte dies nur vor und alarmierte stattdessen per Mobiltelefon einen auf ihn wartenden Taxifahrer.

Die übrigen Delikte stehen alle im Zusammenhang mit Maurers Verhaftung etwa drei Wochen später. Die Polizei, sagte sein Verteidiger, habe Maurer «noch vor der Morgendämmerung auf der Strasse in mehreren Autos wie einem Schwerverbrecher» abgepasst, als er von der Mutter zum Bahnhof gefahren worden sei.

Maurer widersetzte sich massiv seiner Verhaftung, deckte die Beamten mit wenig schmeichelhaften Ausdrücken ein und randalierte in der Arrestzelle, wo es zu Sachbeschädigungen kam. Das Verhalten seines Mandanten gegenüber der Polizei sei «hoch emotional» gewesen. «Er war ausser sich und konnte sich lange nicht beruhigen.»

Prominenter Vater als Handicap

Während Maurer zu den Delikten nichts sagen wollte, äusserte er sich auf Frage von Thomas Frey zu seinem Aufwachsen als Sohn eines bekannten Politikers. Seit seiner Kindheit habe er aufgrund der schweizweiten Prominenz seines Vaters unter grossem Druck gestanden, sagte Maurer. Immer wieder habe man es auf ihn abgesehen, habe ihn fertiggemacht, beleidigt. Darunter habe er «sehr gelitten».

Als Folge des bekannt gewordenen Strafverfahrens und des medialen Drucks habe er seine Arbeitsstelle verloren und die damit zusammenhängende Weiterbildung abbrechen müssen. Sein Verteidiger sagte, Maurer mache «seit bald einem Jahr die Hölle durch». Die Publizität und damit die Ächtung in der Öffentlichkeit, die ihm widerfahre, seien eine zusätzliche Strafe.

Das Bezirksgericht machte den Urteilsvorschlag der Staatsanwaltschaft zum offiziellen Urteil. Die verhängte Strafe entspreche «der Schwere der Tat und der Schuld der Täter». Richter Thomas Frey widersprach dem offenbar existierenden Eindruck, Maurer habe mit dem abgekürzten Verfahren einen Bonus erhalten. Auch die Strafe entspreche vergleichbaren Fällen und wäre nicht anders ausgefallen, wenn es ein ordentliches Verfahren gegeben hätte.

Auch dass es eine Bewährungsstrafe gab, entspricht dem Normalfall. Maurer wurde eine gute Prognose gestellt. «Die Delikte liegen drei und mehr Jahre zurück», sagte Maurer. «Seither habe ich mir nichts mehr zuschulden kommen lassen.» Zu weiteren Delikten werde es «ganz klar» nicht mehr kommen. «Ich bin auf jeden Fall gereift.»