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Angestelle angegriffen und in Thalwil verhaftet
Kettensägen-Angreifer bleibt in stationärer Behandlung

Der Kettensägen-Mann von Schaffhausen forderte eine Genugtuung von 207 000 Franken.
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Das Schaffhauser Obergericht hat das erstinstanzliche Urteil gegen den 54-Jährigen Mann bestätigt, der 2017 Mitarbeiter einer Versicherung mit einer Kettensäge angriff. Der psychisch kranke Mann wurde zu einer stationären Massnahme verurteilt.

Das Obergericht folgte damit den Anträgen der Staatsanwaltschaft. Da der 54-jährige Schweizer aufgrund seiner Krankheit als vollständig schuldunfähig gilt, sprach das Gericht keine eigentliche Strafe aus.

Böse Geistkräfte

Der Verteidiger des Beschuldigten machte eine sogenannte Putativnotwehr geltend. Sein Mandant habe geglaubt, dass von den Versicherungsangestellten böse Geistkräfte ausgingen, die ihn töten wollten.

Der Verteidiger forderte deshalb, dass der Mann aus der vorzeitig angetretenen stationären Massnahme entlassen wird und eine Genugtuung von 207 000 Franken erhält.

Der Fall sorgte im Juli 2017 auch in Thalwil für Angst und Schrecken. Der Täter flüchtete damals von Schaffhausen bis an den Zürichsee und konnte auf dem Trottoir der Gotthardstrasse nahe dem Postplatz von Kantonspolizisten festgenommen werden. Er war alleine unterwegs und leistete keine Gegenwehr. Allerdings trug der Gesuchte zwei geladene Armbrüste bei sich. Zur Festnahme geführt haben damals Hinweise aus der Bevölkerung.

SDA/pme