Baselbieter Corona-PanneKanton gab Geld für mangelhafte Antikörper-Studien
Der Kanton Baselland gab 1,9 Millionen Franken aus für vier wissenschaftliche Studienprojekte. Doch den Projektleitern fehlte der wissenschaftliche Hintergrund – und die Unabhängigkeit.
Bei drei Antikörper-Studien während der Corona-Pandemie sind die wissenschaftlichen Kriterien zur Geldvergabe durch den Kanton nicht erfüllt worden. Zu diesem Schluss kommt die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Baselbieter Landrats in ihrem am Mittwoch veröffentlichten Bericht.
Im April 2020 sprach der Kanton Basel-Landschaft 1,9 Millionen Franken für vier wissenschaftliche Studienprojekte. Bei der Geldvergabe für drei dieser vier Studien wurde keine externe Expertenmeinungen eingeholt, wie die GPK schreibt. Eine Bewilligung durch die Ethikkommission fehlte ebenfalls. Den Projektleitern fehlte zudem der wissenschaftliche Hintergrund für die Durchführung von Antikörperstudien.
Zudem stellt die GPK einen Interessenskonflikt fest. Der eine Projektleiter war zugleich als wissenschaftlicher Beirat beim Kanton tätig. Diese Doppelfunktion verunmögliche eine unabhängige Beurteilung der wissenschaftlichen Projekte.
Nachträglich stellten unabhängige Experten Mängel bei den Projekten fest. Trotz rascher Geldsprechung hätten sie für den Pandemieverlauf keine entscheidenden Resultate gezeigt. Für keine der Studien wurde gemäss Bericht eine «peer reviewed» publizierte Arbeit vorgelegt. Das heisst, dass die Resultate nicht wissenschaftlich geprüft wurden und daher nicht in der Klinik umsetzbar sind, wie es im Bericht heisst.
Keine Gelder ohne unabhängige Expertenprüfung
Lediglich beim vierten vom Kanton unterstützten Projekt, der Covco-Studie des «Swiss Tropical and Public Health Institute» (TPH), wurden die wissenschaftlichen Kriterien erfüllt. Diese Studie hat auch zu relevanten Resultaten geführt. Die TPH-Langzeitstudie untersuchte den Verlauf und die Auswirkungen der Corona-Pandemie.
Die GPK empfiehlt dem Regierungsrat, dass Gelder für wissenschaftliche Studien in der Humanmedizin ohne vorgängige, unabhängige Expertenprüfung nicht mehr möglich sein sollen und dazu eine Regelung zu erstellen.
SDA/amu
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