AboLesende fragen Peter SchneiderIst Schuldunfähigkeit nicht ein Hohn für das Opfer?
Wo eine Tat, da auch eine Schuld. Ein Leser fragt unseren Kolumnisten, wie es kommen kann, dass Gerichte das manchmal anders sehen.
Ich habe grösste Mühe, den juristischen Begriff der Schuldunfähigkeit zu verstehen, zu akzeptieren. Wie eine Tat begangen wurde, ist mit zurechnungs- respektive unzurechnungsfähig genügend erfasst. Die Tat besteht aber und damit auch eine Schuld. Schuldunfähig kann doch nur ein Tier oder eine Maschine sein. Spricht man Täterinnen und Tätern so nicht ihre Menschlichkeit ab, und ist ein solches Urteil jeweils nicht ein Hohn für Opfer und deren Angehörige? S.F.