Bundesgericht stützt ÖVHalbstundentakt für die S3 nach Bülach ist gesichert
Das Bundesgericht hat den Halbstundentakt der S3 zwischen Zürich Hardbrücke und Bülach abgesegnet. Die dafür benötigten Trassen waren ursprünglich für den Güterverkehr vorgesehen.

Der Zürcher Verkehrsverbund (ZVV) hat das Urteil des Bundesgerichts mit Genugtuung zur Kenntnis genommen, wie aus einer Medienmitteilung von Dienstag hervor geht. Hätten die Lausanner Richter nicht im Sinne des ZVV entschieden, wäre in Zukunft statt des aktuellen Halbstundentaktes der S3 zwischen Zürich-Hardbrücke und Bülach nur noch ein Stundentakt möglich gewesen.
Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hatte das für den Halbstundentakt notwendige Trasse für den Güterverkehr eingeplant. Dagegen legten der Kanton Zürich, die Stadt Bülach und der ZVV beim Bundesverwaltungsgericht erfolgreich Beschwerde ein.
Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) zog daraufhin an das Bundesgericht. Dieses habe insbesondere die Planungs- und Investitionssicherheit aller Beteiligten geschützt, führt der ZVV aus. So seien dem Bund die Ausbaupläne für die S3 bereits vor über zehn Jahren bekannt gewesen. Für die zusätzlichen S-Bahn-Kurse seien zusätzliche Züge gekauft worden.
SDA
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