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ZHAW gegen Studentin
Gericht vermutet Prüfungsfehler bei der Schule

Das Verwaltungsgericht hält es für wahrscheinlicher, dass die ZHAW bei einer Onlineprüfung einen Fehler gemacht hat, als dass eine Studentin eine leere Prüfungslösung abgegeben hat.
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Das Zürcher Verwaltungsgericht stützt die Beschwerde einer Studentin gegen die Zürcher Hochschule für angewandte Wissenschaften (ZHAW) in Winterthur. Nicht die Studentin habe geschummelt, sondern eher die Schule einen Fehler gemacht, so das Verdikt des Gerichts.

Die Studentin absolvierte die Prüfung im Modul «Legal English Advance 1» am 20. Mai 2020 von 8 bis 9.32 Uhr. Zwei Monate darauf erhielt sie angesichts fehlender Antworten die Note 1. Sie habe eine Prüfungslösung eingereicht, diese müsse korrekt bewertet werden, forderte die Studentin daraufhin.

Sie wies darauf hin, dass sich auf ihrem Computer ein Dokument befindet, auf dem die Antworten zu finden sind. Metadaten würden belegen, dass dieses um 9.30 Uhr zum letzten Mal bearbeitet worden sei. Eine Bestätigungsmail zeige auf, dass die ZHAW um 9.32 Uhr ein Dokument erhalten habe.

Das Verwaltungsgericht glaubt eher der Studentin: Es weist die Hochschule an, die sich auf dem Computer befindende Lösung zu korrigieren und diese – zwei Jahre nach dem Test – zu benoten.

Woher stammt die Kopie?

Es lasse sich zwar nicht ausschliessen, dass die Studentin ihre Lösung nachträglich noch bearbeitet habe, heisst es im Urteil, das in dieser Woche veröffentlicht wurde. Doch habe es die ZHAW unterlassen, den Sachverhalt sofort zu untersuchen und auf die Argumente der Studentin einzugehen. Die Hochschule habe auch nicht weiter belegt, dass das leere Prüfungsdokument wirklich von der Frau stamme.

Die ZHAW hatte gemäss Urteil darauf verwiesen, dass in ihrem Download-Ordner das anfängliche Aufgabenblatt «LEA1_8.00am Written Assessment FS20.docx» enthalten war sowie das nach Prüfungsende hochgeladene leere Antwortblatt, das denselben Namen trug, aber den Zusatz «(1)» für eine Kopie enthielt.

Die Studentin hätte laut Gericht das Prüfungsblatt zweimal herunterladen und bei sich in zwei unterschiedlichen Ordnern speichern müssen. In der Folge hätte sie ein Dokument bearbeitet, jedoch am Ende das leere abgegeben. «Ein solches Versehen ist theoretisch möglich, jedoch unwahrscheinlich.»

Für das Verwaltungsgericht gibt es eine naheliegendere Möglichkeit: Dass auf dem ZHAW-Server eine solche leere Kopie vorhanden sei, sei auch «mit einem einfachen Versehen der ZHAW in Form des doppelten Herunterladens des Aufgabenblatts zu erklären».

Gestaltung der Prüfung schafft Verwechslungsgefahr

Dass derartige Fehlerquellen vorhanden seien, habe die ZHAW mit der Gestaltung ihrer Onlineprüfung zu verantworten, heisst es im Urteil. Für «bemerkenswert» hält es etwa die Tatsache, dass die Studierenden ihre Lösung mit demselben Dateinamen wie demjenigen des leeren Aufgabenblatts hätten versehen können.

Dadurch werde eine Verwechslungsgefahr geschaffen, kritisiert das Verwaltungsgericht. Andere Hochschulen würden standardmässig vorgeben, den Namen oder die Matrikelnummer zu verwenden – dies sei eine «deutlich sicherere Vorgehensweise».

«Es ist deutlich wahrscheinlicher, dass aufseiten der ZHAW ein Fehler passiert ist.»

Zürcher Verwaltungsgericht

Die Verwechslungsgefahr sei noch erhöht worden, weil die ZHAW das leere Aufgabenblatt und die erhaltenen Prüfungslösungen im selben Ordner «Downloads» abspeichert habe, hält das Gericht weiter fest.

Es kritisiert auch, dass «die Studierenden ihre Prüfungslösungen offenbar im Word- und nicht im PDF-Format abgeben mussten». Dadurch könne die Lösung nachträglich noch verändert werden. Im vorliegenden Fall habe das die ZHAW offenbar getan, indem sie noch den Namen der Studentin in die Kopfzeile des leeren Antwortdokuments eingefügt habe.

Für das Verwaltungsgericht erscheint es aufgrund der eingereichten Belege «deutlich wahrscheinlicher, dass aufseiten der ZHAW ein Fehler passiert ist, als dass die Studentin eine leere Prüfungslösung abgegeben hat». Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig.

SDA/mst