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Geldwäscherei in der WG

Via App konnte der WG-Mitbewohner Geldbeträge vom Konto seiner Eltern überweisen. Einige Tausend Franken wurden so dem Verurteilten gutgeschrieben.
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Es geht weder um Drogenhandel noch um Wirtschaftskriminalität, und doch ist der Straftatbestand derselbe: Wegen Geldwäscherei verurteilte die Staatsanwaltschaft kürzlich einen Winterthurer. Doch im Mittelpunkt steht gar nicht der Verurteilte, sondern sein Mitbewohner.

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