Bezirksrat stoppt «Gender-Polizei»
Der Stadtzürcher Gemeinderat darf Vorstösse nicht aufgrund von Sprachvorschriften zurückweisen. Der Bezirksrat gibt damit Gemeinderätin Susanne Brunner (SVP) recht.

Im August 2019 hatte sich das Zürcher Stadtparlament einmal mehr geweigert, einen Vorstoss zu überweisen, da er nicht gendergerecht formuliert war.
Brunner sah sich in ihrer Meinungsäusserungsfreiheit eingeschränkt und war davon überzeugt, dass die rechtlichen Grundlagen, die in den Ausführungsbestimmungen zur Geschäftsordnung des Gemeinderates festgehalten sind, für eine Ablehnung nicht genügen. Sie gelangte an den Zürcher Bezirksrat, der ihr nun recht gab.
Wie der Bezirksrat in seinem am Freitag auf der Hompage publizierten Entscheid festhält, erfolgte der Entscheid des Parlaments «gestützt auf sprachformale Vorgaben, die keine genügende gesetzliche Grundlage haben».
Brunners Interpellation sei «mit unverändertem Wortlaut» vom Gemeinderat an den Stadtrat zur Beantwortung zu überweisen. Darin möchte Brunner von Stadtrat erfahren, weshalb die Polizei eine zweitägige Besetzung des Pfingstweidparks duldete.
Gemäss Bezirksrat hat Brunner Anspruch auf eine «angemessene Parteientschädigung» von 4500 Franken. Zudem muss der Gemeinderat die Verfahrenskosten von 1841.60 Franken übernehmen.
Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig. Er kann ans Verwaltungsgericht weitergezogen werden.
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