BundesgerichtFreispruch für einen Fluglotsen von Skyguide ist rechtskräftig
Das Bundesgericht hat den Freispruch eines Fluglotsen bestätigt. Dieser hat 2012 in Kloten zwei Flugzeugen fast gleichzeitig die Starterlaubnis gegeben.

Das Bundesgericht hat den Freispruch eines Fluglotsen der Flugsicherung Skyguide bestätigt. Die Zürcher Oberstaatsanwaltschaft warf dem Mann vor, im August 2012 am Flughafen Zürich beinahe eine Kollision von zwei Flugzeugen verursacht zu haben.
Die Staatsanwaltschaft hatte den Mann wegen fahrlässiger Störung des öffentlichen Verkehrs angeklagt. Das Bundesgericht führt in einem am 20. Juni veröffentlichten Urteil aus, eine Verurteilung setze voraus, dass die Gefahr in einem solchen Fall «hinreichend konkret, das heisst, naheliegend und ernsthaft» sein müsse.
Lediglich eine abstrakte Gefahr reiche nicht aus. Massgebend für die konkrete Gefahr sei, was sich tatsächlich ereignet habe, und nicht, was alles hätte geschehen können. Bereits das Zürcher Obergericht hielt fest, der Fluglotse habe die Situation geklärt, bevor ein tatsächliches Kollisionsrisiko bestanden habe.
Der Fluglotse hatte im August 2012 einem Sportflugzeug erlaubt, die Piste 16 anzufliegen. Danach erteilte er einem Verkehrsflugzeug die Starterlaubnis auf der Piste 28, die sich mit der Piste 16 kreuzt. Weil der Lotse das potenzielle Risiko gleich erkannte, gab er dem Sportflugzeug die Anweisung, sofort rechts abzudrehen.
SDA
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