Fluglotse verurteilt – Skyguide warnt vor Verspätungen
Eine gefährliche Annäherung zweier Flugzeuge im April 2013 hat nun erstmals zu einem Schuldspruch vor dem Bundesgericht geführt – mit Konsequenzen für den Luftverkehr.
«Erstmals ist in der Schweiz ein Flugverkehrsleiter rechtskräftig verurteilt worden», schreibt Skyguide am Donnerstag in einer Medienmitteilung. Ein Fluglotse, der im Dezember 2018 vom Bundesstrafgericht in Bellinzona der Mitschuld einer Beinahekollision von zwei Verkehrsflugzeugen schuldig gesprochen worden war, hatte den Fall vor das Bundesgericht gezogen.
In seinem Urteil hält das Bundesgericht fest, dass der Mann eine konkrete Gefährdung geschaffen und seine Sorgfaltspflichten verletzt habe.
Keine Fallschirmsprünge und Spezialflüge
«Skyguide ist über diesen Entscheid enttäuscht und wird nun analysieren, was dies für die Operationen der Flugsicherung in Zukunft bedeutet», schreibt die Flugsicherung in einer Mitteilung.
Kurz darauf folgten die ersten Sicherheitsmassnahmen: «Um Druck aus dem System zu nehmen», wie Sprecher Vladi Barrosa auf Anfrage erklärt. Das betreffe die Kapazität im oberen Luftraum, die nun in Genf sowie in Zürich um 25 Prozent tiefer sei. Aber auch die Anflüge in Zürich, die Skyguide um 10 Prozent reduziert hat. Das könne zu Verspätungen führen.
Zudem sind bis Sonntagabend im kontrollierten Luftraum von Zürich weder Fallschirmsprünge, noch Spezialflüge – etwa mit Drohnen oder Segelflüge – erlaubt. In Genf gilt diese Restriktion sicher bis morgen Freitag, so Barrosa.
Schuldspruch des Bundesstrafgerichts
Die Richter in Bellinzona hatten den Flugverkehrsleiter von Skyguide wegen fahrlässiger Störung des öffentlichen Verkehrs schuldig gesprochen, weil sich zwei Passagierflugzeuge in Zürichs Luftraum zu nahe gekommen waren. Ein Airbus A319 der portugiesischen Fluggesellschaft TAP und eine Boeing 737 der Ryanair waren am 12. April 2013 auf sich kreuzenden Luftrouten unterwegs und kamen sich im Steigflug gefährlich nahe.
Der Fehler führte zu einem Alarm des bodenseitigen Konfliktwarnsystems. Die beiden Flugzeuge erhielten einen Ausweichbefehl zu steigen beziehungsweise zu sinken. Der kleinste Abstand zwischen ihnen betrug horizontal 1,4 Kilometer und vertikal rund 200 Meter. Der vorgeschriebene Mindestabstand beträgt horizontal 9,3 Kilometer und vertikal rund 300 Meter.
Die Richter in Bellinzona belegten damals den Lotsen mit einer bedingten Strafe von 60 Tagessätzen à 300 Franken. Nun hat das Bundesgericht den Entscheid der Vorinstanz bestätigt.
Der Verurteilte argumentierte vor Bundesgericht, dass nie eine konkrete Gefahr bestanden habe, weil sich die Flugbahnen der beiden involvierten Maschinen nicht gekreuzt hätten. Dieses Argument lässt das Bundesgericht jedoch nicht gelten, weil auch unerwartete Einflüsse zu erwarten seien.
Kritik der Fluglotsen
Das Urteil aus Bellinzona wurde bereits damals vom Fluglotsenverband Aerocontrol kritisiert: «Im hochkomplexen Betrieb der Flugverkehrsleitung seien Fluglotsen einem gewaltigen Druck ausgesetzt», schrieb sie damals in einer Mitteilung. Nur durch ein straffreies Meldewesen, welches alle Teilnehmer der Aviatik ermutigen soll, eigene Fehler und Vorkommnisse zu melden, könne die Sicherheit erhöht werden. Dabei stehe ausser Frage, dass vorsätzliche und grob fahrlässige Handlungen einzelner Beteiligter bestraft werden müssen. Dieser Fall gehöre nicht dazu.
Auch der Pilot des Ryanair-Flugzeuges wurde im April 2017 wegen fahrlässiger Störung des Verkehrs mit einem Strafbefehl verurteilt. Er machte keine Einsprache dagegen, sodass dieser Entscheid rechtskräftig wurde.
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