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Angeklagt wegen Mordes
Er verscharrte seinen Freund in einer Höhle

Hier haben Passanten die Leiche gefunden: Der Bruggerberg oberhalb von Brugg. 
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Am 7. April 2019 verlässt der junge Mann das Haus seiner Eltern im Zürcher Unterland – zu Fuss und in unbekannter Richtung, wie es in der Polizeimeldung zwei Tage später heisst. Der damals 24-Jährige kehrt nicht wieder heim.

Knapp ein Jahr später findet eine Wandergruppe in einer Höhle am Bruggerberg oberhalb von Brugg im Kanton Aargau eine Leiche. Per Zufall – denn die einst von Menschenhand geschaffene Sandsteinhöhle befindet sich in unwegsamen Gelände, der Einstieg ist verschüttet. Die Gruppe hatte diesen freigeschaufelt und im Innern «überraschend die sterblichen Überreste eines Menschen gefunden», wie es in der Medienmitteilung der Kantonspolizei von damals heisst.

Was ist im April 2019 in dieser Höhle passiert? Lange ist das unklar, die Ermittlungen sind langwierig und komplex.

Todesursache ist Erfrieren

Als die Polizei die Leiche birgt, wird sie im Institut für Rechtsmedizin Aargau obduziert. Schnell wird klar: Es ist der damals 24-Jährige aus dem Zürcher Unterland. Wann und warum er in der Höhle war und wie er gestorben ist, bleibt mehr als ein Jahr lang unklar.

Die Spezialisten können keine äussere Gewalteinwirkung feststellen, wobei die «Beurteilbarkeit aufgrund des Zustands des Leichnams eingeschränkt war». Als Todesursache wird später Erfrieren genannt.

Weitere Abklärungen zeigen hingegen, dass die Höhle von aussen verschlossen worden sein musste.

Die Kantonspolizei Aargau nimmt ihre Ermittlungen auf. Es dauert, bis sie mehr sagen kann: Am 1. März 2021 schreibt die Oberstaatsanwaltschaft, dass der junge Zürcher wohl Opfer eines Tötungsdelikts geworden ist.

Aber sie kommt nicht weiter. Eine Sonderkommission wird eingesetzt und die Bevölkerung um Mithilfe gebeten: Wer hat am 7. April 2019 etwas Verdächtiges festgestellt? Wer kann Angaben machen zu auffälligen Personen?

Der Aufruf wirkt offenbar, denn kurze Zeit später nimmt die Kantonspolizei Aargau einen 22-jährigen Schweizer aus der Region fest. Er wird in Untersuchungshaft gesetzt und befragt. Schnell gesteht er, sein Opfer in der Höhle eingeschlossen und diese zugeschüttet zu haben.

Nicht der erste Mordversuch

Am Dienstag teilt die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach mit, dass sie gegen den 22-Jährigen Anklage wegen Mordes und versuchten Mordes erhoben hat.

Wie nun bekannt wird, war der mutmassliche Täter ein Freund des verstorbenen Zürchers. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, diesen «unter dem Vorwand einer Mutprobe» in der Höhle eingesperrt und verscharrt zu haben.

Der mutmassliche Täter hat gemäss Staatsanwaltschaft schon früher versucht, seinen Freund umzubringen. Im März 2019 – nur einen Monat vor dem Tötungsdelikt am Bruggerberg – waren die beiden zusammen im Tessin auf einer Wanderung. Dabei soll der 22-Jährige sein späteres Opfer auf einem Berggrat so geschubst haben, dass dieser einen steilen Hang hinunterstürzte. Gemäss der Staatsanwaltschaft hat er «nur durch Glück mit leichten Verletzungen überlebt».

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten vor, den Tod seines Freundes aus niedrigen Beweggründen absichtlich herbeigeführt und dabei besonders grausam gehandelt zu haben, weshalb sie Anklage wegen Mordes erhoben hat. Zum detaillierten Motiv äussert sie sich erst an der Hauptverhandlung.

Sie beantragt eine Freiheitsstrafe von 16 Jahren und 4 Monaten sowie die Anordnung einer stationären Massnahme für den Beschuldigten.

Die Anklage ist am Bezirksgericht Brugg hängig. Es gilt die Unschuldsvermutung.