Entscheid des Bundesgerichts Entlassung von Polizei-Mitarbeiter wegen «Mad Heidi» war unzulässig
Die Zürcher Kantonspolizei hat einen Mitarbeiter nach 13 Jahren wegen seiner Beteiligung an einem Splatter-Film entlassen. Zur Unrecht, wie nun auch das oberste Gericht entschieden hat.
Ein Kadermitglied der Kantonspolizei Zürich ist unrechtmässig entlassen worden. Zu diesem Schluss kam das Bundesgericht. Dem Mann war im März 2019 fristlos gekündigt worden wegen seiner Beteiligung an einem Splatter-Film. Das oberste Gericht bestätigte mit seinem am Donnerstag publizierten Entscheid das Urteil des Zürcher Verwaltungsgerichts in der Sache.
«Mad Heidi» heisst der Film, der den Kaderangestellten der Kantonspolizei den Job kostete. Er wirkte als Co-Drehbuchautor an dem Film mit. Bereits im Trailer zu dem Film fliesst reichlich Blut, einem Darsteller wird das Gesicht weggeschossen, ein anderer wird der Waterboarding-Folter mit Fondue unterzogen.
Gemäss den Machern des Films handelt es sich um Satire, die Figuren seien absichtlich überzogen dargestellt, die Nazi-Optik vieler Szenen sei eine Parodie.
«Krass grundrechtswidrig»
Die Mitarbeit an einem solchen Film sei mit einer Kaderposition bei der Polizei nicht kompatibel, entschieden die Verantwortlichen bei der Kantonspolizei und entliessen den Mann nach 13-jähriger Tätigkeit fristlos.
Das Verwaltungsgericht hielt in seinem Entscheid fest, dass ein Verbot in der Freizeit an einem solchen Projekt mitzuwirken, krass grundrechtswidrig sei.
Auch das Bundesgericht ist in seinem Urteil zum Schluss gekommen, dass die Kündigung zu Unrecht erfolgte. Das Verwaltungsgericht muss nun die Höhe von Entschädigung und Abfindung wegen ungerechtfertigter Kündigung festlegen, die der Entlassene erhalten soll. «Ich bin natürlich schon sehr erleichtert, dass der Bundesgerichtsentscheid positiv für mich ausgefallen ist. Das lange und ungewisse Warten war auch belastend, und deshalb fällt mir eine grosse Last von den Schultern», sagte der Ex-Polizist zu 20min.ch. Einen neuen Job hat er noch nicht.
sda/nlu
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