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AboAus dem Bezirksgericht Winterthur
Einfache Internetadressen als einträgliche Finanzportale verkauft

Das Bezirksgericht Winterthur hat einen Informatiker wegen gewerbsmässigen Betrugs zu 28 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt; acht Monate muss er absitzen.
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«Einnahmen pro Jahr bis zu CHF 279’200 möglich», heisst es in einem Inserat auf der Website Firmaverkaufen24.ch. «Selbstverständlich können alle Einnahmen gern bei einem persönlichen Treffen besichtigt werden», verkündet der Inserent. Das «bekannte und langjährige Finanzportal» verkauft er für 40’000 Franken.

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