Zwangsversteigerung von Schwarzenbachs Kunst ist abgesagt
Das Bundesverwaltungsgericht hat aufgrund einer Beschwerde des Dolder-Besitzers die Auktion gestoppt.
In letzter Minute hat es Urs Schwarzenbach geschafft: Das Bundesverwaltungsgericht untersagt der Galerie Koller in Zürich, am Donnerstag im Auftrag der Eidgenössischen Zollverwaltung 114 Kunstwerke von Urs Schwarzenbach zu versteigern. Die Eidgenössische Zollverwaltung wollte damit einen ersten Teil von insgesamt 11 Millionen Franken eintreiben, die der Zürcher Kunstsammler schuldet, weil er über Jahre Bilder, Skulpturen oder auch Nippsachen am Zoll vorbeigeschmuggelt hatte.
Am Dienstag haben seine Anwälte beim Gericht eine superprovisorische Massnahme verlangt. Die Versteigerung sei zu stoppen, denn Schwarzenbach habe die Einfuhrsteuer für die Werke, die zur Versteigerung kommen sollten, bereits bezahlt. Die Einfuhrsteuer auf die 114 Kunstwerke betrage insgesamt 1,1 Millionen Franken. So viel Geld habe der Kunstsammler in den letzten Jahren dem Zoll bereits bezahlt.
Die Zollbehörde sieht dies anders: Die Einfuhrsteuer für die von der Zwangsversteigerung betroffenen Werke und zusätzliche Kosten des Verfahrens machten 2,4 Millionen Franken aus. Nur wenn Schwarzenbach die Differenz begleiche, könne die Auktion abgesagt werden.
Argumente «nicht ohne Grundlage»
Das Gericht in St. Gallen stoppt die Versteigerung einstweilen, weil es die Argumente beider Seiten zuerst prüfen will. Im Entscheid heisst es, Schwarzenbachs Argumente erschienen «auf den ersten Blick nicht ohne Grundlage». Es sei zudem so, dass mit einer Verschiebung der Auktion am Status quo nichts verändert werde und deshalb eine Versteigerung auch zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt werden könne. Weil im Moment keine Prognose gemacht werden könne, wie das Gericht nach der Prüfung aller Fakten entscheiden werde, falle deshalb der Entscheid zugunsten des Beschwerdeführers, also Urs Schwarzenbachs, aus.
Der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV) und dem Auktionshaus Koller «wird einstweilen untersagt, die streitgegenständlichen Kunstwerke zu versteigern». Sollte die Galerie der Anordnung nicht Folge leisten, droht das Gericht dem Verwaltungsrat der Galerie eine «Ungehorsamsstrafe» an.
Ein Sprecher der EZV sagt auf Anfrage, dass man den Entscheid mit «Bedauern zur Kenntnis» nehme. Diesen würde man nun eingehend prüfen. Die Auktion vom Donnerstag sage die EZV nun ab und entschädige das Auktionshaus für seinen Aufwand entsprechend.
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