AboRechtsstreit in MeilenDer Zierbrunnen auf der Dachterrasse wird trockengelegt
Das Zürcher Verwaltungsgericht verbietet dem privaten Besitzer eines Zierbrunnens dessen Betrieb. Der beschwerdeführende Nachbar setzt sich vor Gericht durch.

Ein langjähriger Nachbarschaftsstreit hat seinen krönenden Abschluss vor dem Zürcher Verwaltungsgericht gefunden: Im Wesentlichen geht es um eine Dachterrasse eines aus sechs Wohneinheiten bestehenden Terrassenhauses in Meilen, einen darauf befindlichen Zierbrunnen sowie zwei heillos zerstrittene und beschwerdefreudige Wohnungseigentümer.