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Debatte um Nationalteams
Bundesrat will keine Schweizer­wappen auf Nati-Trikots

Patrick Fischer, head coach of Switzerland national ice hockey team, and Switzerland's forward Tanner Richard #71 react next to Switzerland's forward Andres Ambuehl, during the IIHF 2023 World Championship preliminary round group B game between Switzerland and Latvia, at the Riga Arena, in Riga, Latvia, Tuesday, May 23, 2023. (KEYSTONE/Salvatore Di Nolfi)
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Nationalteams dürfen auf ihren Trikots zwar das Schweizerkreuz tragen, aber nicht das Schweizerwappen. Dabei möchte es der Bundesrat bewenden lassen und das Wappenschutzgesetz nicht anpassen. Er beantragt deshalb, zwei Motionen aus dem Parlament abzulehnen.

Eingereicht haben die Vorstösse FDP-Ständerat Damian Müller (LU) und SP-Nationalrat Matthias Aebischer (BE). Beide fordern, das seit 2017 geltende Wappenschutzgesetz so anzupassen, dass Nationalteams das Wappen rechtmässig verwenden können. Anlass der Diskussion ist das aktuelle Trikot der Eishockey-Nationalmannschaften.

Swiss Ice Hockey sei 2018 auf die missbräuchliche Verwendung des Wappens hingewiesen worden, schreiben die Motionäre. Die gleichzeitig in Aussicht gestellte Ausnahmebewilligung sei nicht eingegangen. Die Frage, ob das Wappen auf den Nati-Trikots bleiben darf, liegt mittlerweile beim Bundesverwaltungsgericht.

Unterschied zwischen Schweizerwappen und Schweizerkreuz

Der Bundesrat pocht in seiner am Donnerstag veröffentlichten ablehnenden Stellungnahme zu den Motionen auf die Unterscheidung zwischen Schweizerwappen und Schweizerkreuz. Das weisse Kreuz auf rotem Feld dürften alle verwenden, die die Voraussetzungen dafür erfüllten. Darunter seien auch die Schweizer Sportverbände.

Das Wappen hingegen – konkret das Schweizerkreuz im Wappenschild – dürfe nur die Eidgenossenschaft gebrauchen. Das Wappenschutzgesetz schütze Gemeinwesen beim Gebrauch ihrer Hoheitszeichen, merkt der Bundesrat dazu an. Gleichzeitig schütze es vor Irreführungen durch missbräuchlich verwendete Zeichen.

Das Wappen unter Schutz gestellt: Bundesrat Ignazio Cassis.

Der Bundesrat erinnert an das fast einstimmige Ja zum Wappenschutzgesetz im Parlament. Würde es nun angepasst, käme dies einer «Einzelfallgesetzgebung» gleich, schreibt er. Da die Verbände das Schweizerkreuz auf Rot verwenden dürften, gebe es keinen Anlass, das Gesetz anzupassen.

SDA/nag