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Anklage wegen IS-Propaganda
Syrien-Rückkehrer aus Zürich muss erneut vor Gericht

Beim Beschuldigten handelt es sich um den älteren Teil eines Geschwisterpaars aus Winterthur, der nach Syrien gereist und sich für den Islamischen Staat (IS) mit der schwarzen Flagge engagiert hatte. 
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Die Bundesanwaltschaft hat gegen einen 25-jährigen Zürcher Anklage eingereicht. Der junge Schweizer soll Propaganda für die verbotenen Organisationen IS und Al-Kaida betrieben haben. Ebenso wird er beschuldigt, mehrere Personen für den IS angeworben zu haben.

Der heute 25-jährige Beschuldigte wohnt im Kanton Zürich und wurde bereits rechtskräftig verurteilt wegen Verstössen gegen das Verbot von Al-Kaida und IS, wie die Bundesanwaltschaft am Montag mitteilte.

Der Mann habe sich im vom IS kontrollierten Gebiet in Syrien aufgehalten und sei im Oktober 2019 in einer koordinierten Operation festgenommen worden, schrieb die Bundesanwaltschaft weiter. Ab dann und bis im Juli 2020 sass er in Untersuchungshaft, bevor er unter Auflagen aus der Haft entlassen wurde.

In grösster Razzia verhaftet 

Beim Beschuldigten dürfte es sich um Verdad* handeln, den älteren Teil eines Geschwisterpaars aus Winterthur. Er wurde in der schweizweit bisher personalintensivsten Razzia gegen den IS festgenommen – rund hundert Polizistinnen und Polizisten waren dafür im Einsatz. 

Bereits Anfang 2019 hat das Bezirksgericht Winterthur den Beschuldigten wegen seiner Reise ins Gebiet der Terrororganisation zu einer bedingten Freiheitsstrafe von elf Monaten verurteilt. Während der anschliessenden Probezeit von einem Jahr musste er sich regelmässig beim Gewaltschutz der Kantonspolizei Zürich melden. Gleichzeitig soll Verdad aber weiterhin Werbung für den IS gemacht haben. 

Die Winterthurer Behörden haben die An’Nur-Moschee (mittleres Gebäude) 2017 geschlossen, weil dieser Ort als Schweizer Keimzelle für den IS-Terror galt. 

Verdad war vor seiner Abreise nach Syrien vor allem auch im Umfeld der Winterthurer An’Nur-Moschee aktiv gewesen. Er soll viele Mitglieder der Jugendgruppe, aber auch ältere Extremisten aus dem Umfeld der Moschee gekannt haben. 

Anklage wegen Betrugs 

Nun ist der Mann angeklagt wegen mehrfachen Verstosses gegen das Verbot von IS und Al-Kaida. Verantworten muss er sich zudem wegen Beschaffung und Zugänglichmachens von Gewaltdarstellungen und wegen Betruges. Und mit einem vorgetäuschten Unfall soll er zu Unrecht rund 15'000 Franken an Taggeldern der Unfallversicherung bezogen haben.

Gemäss Anklage gehörte der Beschuldigte zu einer Gruppierung von der IS-Ideologie zugeneigten Personen aus dem Grossraum Zürich. Innerhalb dieser Gruppierung habe er eine tragende Rolle gehabt, indem er «bestimmend» auf die anderen Personen eingewirkt habe, schrieb die Bundesanwaltschaft dazu.

In diesem Wohnblock an der Steigstrasse in Winterthur sind die Geschwister aufgewachsen. 

Um das Ziel zu erreichen, soll der junge Mann diesen Personen aus der Gruppierung den IS verherrlichende Propaganda gezeigt haben. Ebenso soll er dazu aufgefordert haben, IS-Propaganda abzuspielen und IS-Gedankengut zu verbreiten. Und er habe Lektüre-Empfehlungen gemacht und Hinweise zum Finden von Kanälen des IS gegeben.

Laut Anklage machte sich der Beschuldigte sein Ansehen als Rückkehrer aus dem IS-Gebiet in Syrien zunutze. Gestützt auf sein grosses Wissen über den IS und seine gute Vernetzung im In- und Ausland habe er den Personen das Gedankengut des IS näher gebracht und Gleichgesinnte zusammengebracht.

Geld für IS-Angehörige gesammelt

Weiter wird dem Beschuldigten zur Last gelegt, über Soziale Medien Propaganda in Form von Bildern und Videos für IS und Al-Kaida verbreitet zu haben. Zudem soll er 9000 Franken für die Unterstützung von Angehörigen von getöteten IS-Kämpfern in der Türkei sowie für die Befreiung von gefangengenommenen IS-Kämpfern gesammelt zu haben. 

Gegen die ältere Schwester der beiden hat die Bundeskriminalpolizei Ende Mai 2020 Anklage erhoben. Ihr wird Terrorfinanzierung vorgeworfen, weil sie Geld von ihrem Konto an einen Mittelsmann überwiesen haben soll. 

Zu den Strafanträgen für den 25-Jährigen äusserte sich die Bundesanwaltschaft in ihrer Mitteilung nicht. Diese werden wie in solchen Fällen üblich anlässlich der Hauptverhandlung vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona bekanntgegeben. Für den Angeklagten gelte die Unschuldsvermutung, schrieb die Bundesanwaltschaft.

* Name geändert 

SDA/ema