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Büroplanung des Kantons Zürich
Wegen Homeoffice gibts weniger Platz im Büro

Ein Mann arbeitet mit Laptop und Bildschirm im Homeoffice, fotografiert am Mittwoch, 5. Januar 2022 in Zuerich. (KEYSTONE/Christian Beutler)
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Die Debatte im Kantonsrat vom Montagmorgen hat ihren Schatten Anfang April vorausgeworfen, und zwar in Horgen. Dort hat der Regierungsrat den bereits beschlossenen Erweiterungsbau im Bezirksgericht kurz vor Baubeginn überraschend gestoppt.

Das Gericht und der Architekt reagierten verärgert und überrascht. Am Gericht herrscht seit 30 Jahren Platznot. Büroplätze sind in andere Gebäude ausgelagert. Seit langem hat das Gericht ein Provisorium, das unterdessen in einem so schlechten Zustand ist, dass es nur noch als Abstellkammer genügt. Mit dem Erweiterungsbau mit 20 Büros hätte im nächsten Jahr begonnen werden sollen.

Die Baudirektion hat den Hauruck-Entscheid der Regierung mit der neuen Bedarfsplanung der Büroräumlichkeiten begründet, die der Regierungsrat bereits genehmigt hat. Demnach wird der Kanton pro angestellte Person nur noch 11,6 statt 14,5 Quadratmeter Fläche zur Verfügung stellen.

Die Bürgerlichen betrachten dies immer noch als zu grosszügig, das kam am Montag zum Ausdruck, als im Kantonsrat über den neuen Büroflächen-Standard diskutiert wurde, den der Regierungsrat festgelegt hat.

SVP: Weiteres Abbaupotenzial

Neu sollen gemäss dem Standard für 10 Mitarbeitende nur noch 8 Arbeitsplätze zur Verfügung gestellt werden. Diese «Sharing-Quote» betrachtet die SVP als ungenügend, wie Parteipräsident Domenik Ledergerber sagte. Für ihn geht der Büroflächen-Standard in die richtige Richtung. Er sieht aber «weiteres Potenzial, den Flächenverbrauch weiter zu verringern».

Das Bezirksgebaeude Horgen, 16. April 2020. Foto: Moritz Hager/Tamedia AG

Ledergerber unterstützte zwar die Abschreibung des Postulates, das er zusammen mit Stephan Weber (FDP) und Thomas Wirth (GLP) vor drei Jahren eingereicht hatte. Darin hatten die drei eine neue Büroraumplanung verlangt. Allerdings soll die Rückweisung mit einer abweichenden Stellungnahme versehen werden.

Demnach soll das kantonale Immobilienamt bei der anstehenden Sanierung der Zentralverwaltung bei jeder Direktion angeben müssen, wie häufig die Mitarbeitenden im Homeoffice arbeiten und wie sich das auf den Flächenbedarf auswirkt.

Dies unterstützten auch die anderen beiden Postulanten. «Der Flächenbedarf muss regelmässig überprüft werden», sagte Stephan Weber. Wichtig sei deshalb, dass die Gebäude so saniert würden, dass die Räume flexibel genutzt werden könnten.

Thomas Wirth räumte aber auch ein, dass Homeoffice Grenzen habe: «Die Teams sollen auch weiterhin physisch zusammenkommen.»

Für die SP kein Sparprogramm

Keine abweichende Stellungnahme wollten SP und Grüne. Andrew Katumba (SP) stemmte sich zwar nicht gegen neue Arbeitsformen in der Kantonsverwaltung. Der Büroflächen-Standard sei aber kein Sparprojekt: «Wer glaubt, die Sanierung werde zu günstigeren Büroflächen führen, liegt falsch.» Die Bedürfnisse der Mitarbeitenden müsse bei der Sanierung der Arbeitsflächen oberste Priorität haben.

Portrait von  Regierungsrat Martin Neukom.
Interview mit Baudirektor Neukom 
04.07.2023
(URS JAUDAS/TAGES-ANZEIGER)

Baudirektor Martin Neukom betonte, mit dem neuen Standard könnten in der Zentralverwaltung zu den heutigen 1400 noch 900 zusätzliche Mitarbeitende untergebracht werden.

Dieses Ziel zu erreichen, sei machbar, sagte Neukom, allerdings werde es lange dauern, bis dies in der ganzen Verwaltung umgesetzt sei. Die Sanierung der Räumlichkeiten sei erst nach 2030 geplant. Zudem wehrte sich Neukom gegen eine einheitliche Homeoffice-Statistik: «Der Gefängniswärter oder der Strassenarbeiter kann schlecht zu Hause arbeiten.»

Das Postulat wurde schliesslich als erledigt abgeschrieben – mit abweichender Stellungnahme.