Bordell-Betreiber Heiko S. hält Geschädigte zum Narren
Weil er Wohnungen als Bordelle missbraucht hat, sollte sich der 46-jährige Deutsche heute vor Gericht verantworten. Doch er hielt sich zum wiederholten Mal nicht ans Drehbuch.

Weil er Wohnungen zu Bordellen umfunktionierte, hätte sich der 46-jährige Deutsche Heiko S. heute Freitag vor dem Bezirksgericht Bülach verantworten müssen. Er liess den Prozess jedoch platzen. Das Gericht weiss nicht, wo er sich aufhält.
Das öffentliche Interesse war gross. Es reisten mehrere Journalistinnen und Journalisten an. Ein Geschädigter, der Vermieter einer Liegenschaft in Kloten, ist mit grossen Hoffnungen zum Gerichtstermin erschienen: «Besteht eine Möglichkeit, dass ich nun meine Forderungen geltend machen kann?», fragte er die Richterin. 8500 Franken, so hoch seien die Kosten, die durch Mietausfälle und Schäden in der Wohnung entstanden seien. Der Mann erhielt eine abschlägige Antwort. Niemand wisse, wo Heiko S. zurzeit wohne. Ohne Adresse könnten auch keine Forderungen gestellt werden.
Bordell zur Untermiete
Mit seinem Fernbleiben tat Heiko S. das, was er schon mehrfach tat: Die Geschädigten zum Narren halten. Der Ingenieur wandte sein dreistes Geschäftsmodell schon dutzendfach an: Er mietete normale Wohnungen und richtete darin illegale Bordelle ein. «Mädchen-WGs» nannte er diese Betriebe. Wohnungsprostitution sei ein Zukunftsmodell, sagte er gegenüber dem «Blick».
Im Dezember wurde sein Vorgehen erstmals publik. Eine Zürcherin gab Heiko S. ihre Wohnung zur Untermiete. Als die Frau für einen Sprachaufenthalt im Ausland weilte, wurde sie telefonisch von ihren Nachbarn informiert: Heiko S. betreibe vermutlich in ihrer Wohnung ein Bordell. Der Verdacht bestätigte sich wenig später, doch die Frau war wehrlos, da Heiko S. einen rechtsgültigen Untermietsvertrag unterschrieben hatte.
Der heutige Prozess galt einer «Mädchen-WG», die der 46-Jährige im Frühling 2017 in Kloten in einer 4-Zimmerwohnung einrichtete. Schon wenige Wochen nach seinem Einzug erstattete die Baupolizei Anzeige, weil die Freier ein und aus gingen. Die Stadt erliess eine Verfügung, die ihm den Betrieb untersagte - er hielt sich jedoch nicht daran. Das Statthalteramt verhängte daraufhin an vier Daten Bussen wegen Ungehorsams gegen eine amtliche Verfügung. Inklusive Gebühren betrug jeweils eine davon knapp 3000 Franken. Diese 12'000 Franken wollte Heiko S. jedoch nicht zahlen, weshalb es zum Prozess kommen sollte.
Rekurs gilt als zurückgezogen
Weil Heiko S. nicht zum Gerichtstermin erschien, muss er die Bussen theoretisch bezahlen. Ein Nichterscheinen gilt als Rückzug des Rekurses. Ob er tatsächlich zahlen wird, ist jedoch fraglich, denn niemand weiss, wo sich der Mann aufhält. Auch das Gericht nicht. Angaben über den Aufenthaltsort von Heiko S. hätte auch gerne der angereiste Vermieter erhalten. Einmal habe er ihn bisher getroffen. «Dort konnte ich ihm sagen, dass er ein Arschloch ist. Das hat irgendwie gut getan.»
Nun hat er keine Adresse, an die er die Betreibung wegen ausstehender Mieten schicken könnte. Wehren könne man sich als Vermieter wegen des Schweizer Mietrechts leider kaum, sagte er. Ihm bleibe nur übrig, die Hürden für Mieter künftig höher anzusetzen. In die Schlagzeilen kam der 46-jährige Bordell-Betreiber erstmals, weil er eine seiner «Mädchen-WGs» in der Wohnung einer Zürcherin eingerichtet hatte, die für einen Sprachaufenthalt in Hawaii war. Sie hatte ihm die Wohnung für diese Zeit möbliert untervermietet.
SDA/hub/mrs
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