Automatischer Informationsaustausch Deutsche Finanzämter dürfen Schweizer Bankkontendaten abfragen
Schweizer Banken können Informationen zu Konten und Depots deutscher Kunden an die deutschen Finanzämter übermitteln. Das verletze kein Grundrecht, entschied der deutsche Bundesfinanzhof in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil.
![[POSED PICTURE] Bank customers get financial counseling from an employee at Raiffeisen Bank in Kuessnacht a. R., Switzerland, pictured on June 26, 2012. (KEYSTONE/Martin Ruetschi)
[GESTELLTE AUFNAHME/SYMBOLBILD] Bankkunden lassen sich bei Raiffeisen in Kuessnacht a. R. beraten, aufgenommen am 26. Juni 2012. (KEYSTONE/Martin Ruetschi) [POSED PICTURE] Bank customers get financial counseling from an employee at Raiffeisen Bank in Kuessnacht a. R., Switzerland, pictured on June 26, 2012. (KEYSTONE/Martin Ruetschi)
[GESTELLTE AUFNAHME/SYMBOLBILD] Bankkunden lassen sich bei Raiffeisen in Kuessnacht a. R. beraten, aufgenommen am 26. Juni 2012. (KEYSTONE/Martin Ruetschi)](https://cdn.unitycms.io/images/CzWBN4W24-n8FvI5FVCmZ7.jpg?op=ocroped&val=1200,800,1000,1000,0,0&sum=cFT6ed6C7qc)
Schweizer Banken können Informationen zu Konten und Depots deutscher Kunden an die deutschen Finanzämter übermitteln. Das verletze kein Grundrecht und sei zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung gerechtfertigt, entschied der Bundesfinanzhof in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil.
Geklagt hatten Steuerpflichtige, die durch die Übermittlung der Kontostände auf einem Schweizer Bankkonto ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt sahen. Das Finanzgericht Köln und der BFH wiesen dies zurück: Der automatische Informationsaustausch über Finanzkonten diene «der Sicherung der Steuerehrlichkeit und der Verhinderung von Steuerflucht».
SDA/sme
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