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FDP-Idee verstösst gegen Eigentumsgarantie
Aargauer Regierung lehnt Bestandesschutz für Parkplätze ab

Symbolbild mit mehreren parkenden Autos auf einem öffentlichen Parkplatz in einer Aargauer Gemeinde.
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Der Aargauer Regierungsrat hält die FDP-Forderung nach einem Bestandesschutz von öffentlichen Parkplätzen für verfassungswidrig. Eine Gesetzesbestimmung würde demnach gegen die in der Verfassung garantierte Gemeindeautonomie und Eigentumsgarantie verstossen. Der Regierungsrat lehnt eine FDP-Motion ab.

Die Motion des FDP-Grossrats Adrian Schoop aus Baden wolle die in einer Gemeinde bestehende Anzahl öffentlicher kommunaler Parkplätze im Sinne einer Mindestzahl einfrieren, schrieb der Regierungsrat in seiner am Freitag veröffentlichten Stellungnahme. Es gehe nicht um Vorschriften zur notwendigen Anzahl Parkfelder, die auch bei Vorhaben der Gemeinde notwendig seien.

Verstoss gegen Eigentumsgarantie

Schoop will eine Gesetzesbestimmung, wonach die Anzahl öffentlicher Parkplätze in den Städten und Gemeinden auf dem Stand von Ende 2024 gehalten werden muss. Der Grossrat reagierte mit seiner Motion auf Pläne des Stadtrats Baden, die Zahl der öffentlichen Parkplätze zu reduzieren.

Mit dieser pauschalen, stichdatumbasierten Regelung verstösst die FDP-Forderung nach Ansicht des Regierungsrats gegen die verfassungsmässig garantierte Gemeindeautonomie. Es bedürfe einer neuen Verfassungsbestimmung, die dem Kanton erlaube, den Gemeinden Vorschriften zur Gesamtzahl der Parkfelder zu machen.

Da die Parkplätze im Eigentum der Gemeinden stehen, würde ein Eingriff in die in der Bundesverfassung garantierte Eigentumsfreiheit vorliegen, wie der Regierungsrat weiter schrieb. Diese erfordere nicht nur eine gesetzliche Grundlage, sondern müsse auch im öffentlichen Interesse liegen und verhältnismässig sein.

Regierung sieht viele Hürden

Es sei davon auszugehen, dass die bundesverfassungsmässigen Kriterien für einen Eingriff in die Eigentumsgarantie «nicht erfüllt sind». Zudem ist laut Regierungsrat fraglich, ob die Bundesversammlung eine geänderte Verfassungsbestimmung gewährleisten würde.

Wenn der Grosse Rat der Motion zustimmt, müssten die Gemeinden rückwirkend per 31. Dezember 2024 erheben, wie viele öffentliche Parkplätze in der Gemeinde vorhanden waren und dies genau und nachkontrollierbar belegen.

Um der Motion im Grossen Rat, in dem die FDP und SVP eine Mehrheit haben, den Wind aus den Segeln zu nehmen, erklärt sich der Regierungsrat bereit, den Vorstoss als unverbindliches Postulat entgegenzunehmen. Dann könne das Parlament den Parkplatz-Bestandesschutz bei der zu überarbeitenden Mobilitätsstrategie des Kantons beraten, hiess es.

SDA/lop