Hasspropaganda aus SeebachZürcher Moschee vertreibt Buch mit Mordaufruf
Eine islamische Stiftung verkauft einen Text, der die Tötung von Religionskritikern und die «Züchtigung» von Ehefrauen propagiert.

Die albanische Moschee in Zürich-Seebach ist kein normales muslimisches Gotteshaus. Das erkennt der Besucher schon von aussen. Unter dem albanischen Schriftzug für «Moschee Seebach» steht nämlich gross «Islamshop». Auf dessen Website wird behauptet, dass es sich um den «grössten Online-Shop der ganzen Schweiz» handle.
Was die als «Stiftung der islamischen Jugend» im Handelsregister eingetragene Moschee online und in ihrem Buchladen gleich hinter der Eingangstür verkauft, hat es allerdings in sich. Für 39.90 Franken zum Beispiel das aus dem Türkischen übersetzte Buch «Ilmihal für Frauen», eine Art islamischer Leitfaden für die Muslimin. Auf dieses «Werk» hat erstmals das «Oberösterreichische Volksblatt» aufmerksam gemacht.
Gegen Ungläubige und den Feminismus
Darin ist zum Beispiel Folgendes nachzulesen: «Jemand, der den Propheten Mohammed beschimpft, beleidigt oder seine Religion in irgendeiner Weise schlecht macht, muss getötet werden.» Und er müsse auch dann umgebracht werden, wenn er seine Taten bereue. Wozu solche Aufrufe führen können, hat die Enthauptung des französischen Lehrers Samuel Paty im letzten Oktober gezeigt. Paty wurde auf offener Strasse brutal ermordet, weil er es im Schulunterricht gewagt hatte, die Mohammed-Karikaturen zu thematisieren.
Als diese Zeitung Bashkim K. (Name geändert), den Stiftungsgründer und Chef des Islamshops, anruft, sagt dieser, er könne unmöglich den Inhalt aller von ihm vertriebenen Bücher kennen. Die anschliessend schriftlich eingereichten Fragen mit Belegen zu den problematischen Stellen im Leitfaden lässt Bashkim K. unbeantwortet. Auf der Website des Islamshops steht neu, dass «Ilmihal für Frauen» nun ausverkauft sei.

Zum «islamischen Grundwissen», welches das Buch vermitteln möchte, gehören auch solche Ideen: «Das vorherrschende Ziel des Feminismus liegt in der ‹Entweiblichung› der Frau, die zu einer umfassenden Ablehnung der eigenen Geschlechtsidentität führt, diese jedoch gleichzeitig zerstört. (...) Kein Geschlecht ist dem anderen überlegen. Männer und Frauen sind nur nicht gleich. In mancher Hinsicht ist die Frau dem Mann überlegen. Sie ist weichherziger, fürsorglicher, beschützender, hat mehr Sinn für die Ästhetik. (Der) Mann ist kriegerischer, rationaler, sorgt für die Verteidigung und Unterhalt.»
«Psychischer Druck auf die Frau»
Von solchem Gedankengut ist es nicht mehr weit bis zur Gewaltanwendung gegen Frauen: «Das Recht auf Züchtigung steht dem Mann zu, wenn die Frau entgegen dem Willen ihres Ehemanns fremde Männer ins Haus einlädt, sich mit fremden Männern einlässt, das gemeinsame Vermögen an fremde Männer verschwendet und ihre religiösen Pflichten vernachlässigt.» Wenn alles andere nichts mehr hilft, ist «leichtes Schlagen seitens des Mannes erlaubt». Nicht zulässig sind dagegen Schläge auf den Kopf, ins Gesicht, auf die Brust oder in den Bauch sowie Knochenbrüche und lebensgefährliche Verletzungen. «Auf dem Körper dürfen keine Zeichen oder Spuren durch das Schlagen entstehen. (...) Das vornehmliche Ziel dieser Massnahme ist lediglich, psychischen Druck auf die Frau auszuüben, um eine Veränderung zum Guten zu bewirken.»
Was Bashkim K. und seine Stiftung von diesen Ratschlägen halten, bleibt unklar. Als ihren Zweck gibt die Stiftung die Förderung der religiösen Anliegen der Muslime in der Schweiz an. Allerdings scheint das nicht alles zu sein. Auf dem Briefkasten der Stiftung ist nämlich noch eine ganze Reihe von Firmen angeschrieben, an denen Bashkim K. beteiligt ist. Neben der Moschee und dem Onlinehandel ist die Stiftung nach eigenen Angaben zudem in der humanitären Hilfe tätig und sammelt Spenden.
Aufsicht will Strafanzeige einreichen
Seit längerem hegt die Aufsichtsbehörde Zweifel, ob das Stiftungskapital von anfänglich 50’000 Franken wirklich seinem Zweck entsprechend eingesetzt wurde. Im Mai 2019 schrieb die Eidgenössische Stiftungsaufsicht: «Zurzeit ist davon auszugehen, dass die Stiftung zu liquidieren ist. Allenfalls sind auch zivil- und/oder strafrechtliche Verantwortlichkeiten der Stiftungsorgane zu prüfen (...).»
Die Aufsichtsbehörde setzte einen Sachwalter ein und liess Bashkim K. als Präsidenten des Stiftungsrats aus dem Handelsregister streichen. Das nützte aber gar nichts. Auch der Sachwalter schaffte es nicht, sich einen Überblick über die finanziellen Verhältnisse zu verschaffen. Im Februar warf er entnervt das Handtuch. Die Stiftungsaufsicht will nun Strafanzeige wegen Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen einreichen, wie sie auf Anfrage erklärt. Sie habe keine Kenntnis vom Buch «Ilmihal für Frauen» gehabt. Ob sich die Stiftung damit strafbar gemacht habe, müssten die Strafverfolgungsbehörden abklären.
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