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Wo Ausländer abstimmen dürfen – und wen sie wählen

Heftige Diskussionen über das Ausländerstimmrecht im Gang: In Davos steht eine neue Gemeindeverfassung zur Debatte. Foto: Keystone
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Ein Ausländerstimmrecht wie es SP-Stadtpräsidentin Corine Mauch für die Stadt Zürich fordert, ist in anderen Teilen der Schweiz bereits Realität (was sie fordert, lesen Sie hier). Aber: Nirgends ist der Röstigraben besser sichtbar als beim Ausländerstimmrecht. Mit Ausnahme des Wallis und den welschen Gemeinden des Kantons Bern dürfen niedergelassene Ausländer auf kommunaler Ebene in allen Gemeinden der Romandie wählen und abstimmen – im Kanton Neuenburg gilt das Recht bereits seit 1849. In der Deutschschweiz hingegen ist das kommunale Ausländerstimmrecht die Ausnahme. In vielen Kantonen wird zwar seit Jahrzehnten versucht, es einzuführen, doch meist bleibt es bei den Versuchen. Spätestens an der Urne gibt es ein Nein – neben den Zürcherinnen und Zürchern haben auch die Stimmberechtigten in den Kantonen Schaffhausen, Solothurn, Bern und Luzern gegen das kommunale Ausländerstimmrecht votiert.

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