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Nachspiel zu den Ständeratswahlen
Wahlinserat: Zürcher Verwaltungsgericht muss Juso- Kritik prüfen

Die Bundesrichter entschieden am Mittwoch mit drei zu zwei Stimmen, dass sich das Zürcher Verwaltungsgericht mit dem Wahlinserat für Ruedi Noser (FDP) befassen muss. Das Zünglein an der Waage spielte der vorsitzende FDP-Bundesrichter François Chaix.
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Auf Geheiss des Bundesgerichts muss nun das Zürcher Verwaltungsgericht darüber befinden, ob mit dem Inserat für den damaligen Ständeratskandidaten Ruedi Noser (FDP) gegen die Wahl- und Abstimmungsfreiheit verstossen wurde.

In einem Punkt waren sich die Bundesrichter anlässlich der öffentlichen Beratung der Beschwerde der Zürcher Juso am Mittwoch einig: Sie hatten eine sehr technische und juristische Frage zu beantworten.

Schliesslich kamen sie zum Schluss, dass es sich bei dem Inserat nicht um einen Verwaltungsakt des Zürcher Regierungsrats handle. Das Inserat erschien am 2. November vergangenen Jahres im «Tages-Anzeiger». Darauf zu sehen sind die Regierungsmitglieder Carmen Walker Späh (FDP), Ernst Stocker (SVP), Mario Fehr (SP), Silvia Steiner (CVP) und Natalie Rickli (SVP).

Ausser bei der Regierungsratspräsidentin Walker Späh war jeweils auch die Parteizugehörigkeit angegeben. Im Inserat hiess es zudem, dass Noser über die Parteigrenzen hinaus geachtet werde und gut mit dem Zürcher Regierungsrat zusammengearbeitet habe. Nicht aufgeführt waren die Regierungsratsmitglieder Jacqueline Fehr (SP) und Martin Neukom (Grüne).

Die Richter begründeten ihre Sicht damit, dass einer durchschnittlichen, politisch interessierten Person klar sei, dass mit dem Inserat nicht ein Entscheid des Regierungsrates wiedergegeben werde. Die Richter verwiesen dabei – wie bereits der Regierungsrat – auf das Fehlen eines Logos oder eines entsprechenden Schriftzuges.

Gerichtliche Überprüfung

Uneinig waren sich die Bundesrichter in der Frage, ob der Regierungsrat die Eingabe der Juso an das Zürcher Verwaltungsgericht hätte weiterleiten sollen. Der Regierungsrat war nicht darauf eingetreten, weil er das Inserat nicht als Verwaltungsakt erachtete und er damit nicht zuständig war.

Würde es beim Entscheid des Regierungsrats bleiben, würde kein Gericht darüber befinden, ob mit dem Inserat die Wahl- und Abstimmungsfreiheit verletzt wurde. Dies würde nicht nur gegen die in der Bundesverfassung garantierte Rechtsweggarantie verstossen, sondern auch gegen übergeordnetes Recht.

Zudem erachtete es die Mehrheit der ersten öffentlich-rechtlichen Abteilung des Bundesgerichts als stossend, dass der Regierungsrat über ein Vorgehen von fünf Mitgliedern ebendieses Regierungsrats entscheiden können soll.

Das Zünglein an der Waage spielte in diesem Entscheid der vorsitzende FDP-Bundesrichter François Chaix. Während die beiden SVP-Richter für die Abweisung der Beschwerde waren, stimmten die beiden SP-Richter für die Überweisung ans Verwaltungsgericht.

Juso «sehr zufrieden»

Die Juso Kanton und Stadt Zürich zeigten sich «sehr zufrieden» mit dem Ergebnis, wie sie in einer Stellungnahme mitteilten. Mit diesem richtungsweisenden Entscheid habe das Bundesgericht ein klares Zeichen für die Gewaltenteilung gesetzt, wird Rechtsanwalt und SP-Kantonsrat Davide Loss zitiert.

Das Bundesgericht habe aufgezeigt, dass es nicht rechtens gewesen sei, dass sich die Zürcher Regierung selbst freigesprochen habe, sagte laut Mitteilung Anna Luna Frauchiger, Co-Präsidentin der Juso Stadt Zürich. Dieses Urteil sei ein Sieg für den Rechtsstaat.

SDA