Urteil im «Charlie Hebdo»-Prozess30 Jahre Haft für Hauptbeschuldigten
Im Prozess um den Terror-Anschlag in Paris ist ein Urteil gefallen. Ein Angeklagter wurde der Beihilfe zu Verbrechen mit Terrorhintergrund für schuldig befunden.

Fast sechs Jahre nach den blutigen Attacken auf das französische Satiremagazin «Charlie Hebdo» und einen koscheren Supermarkt in Paris ist der Hauptangeklagte am Mittwoch zu 30 Jahren Haft verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Ali Riza Polat logistische Beihilfe zum Terrorismus leistete. Er galt als rechte Hand des Attentäters Amédy Coulibaly, der am 8. Januar 2015 eine Polizistin im Süden der Hauptstadt erschossen und tags darauf vier Geiseln in einem Geschäft getötet hatte. Coulibaly wurde von der Polizei getötet – ebenso wie zwei Brüder, die zuvor die Redaktion von «Charlie Hebdo» gestürmt und das Feuer eröffnet hatten.
Angeklagt waren insgesamt 14 Verdächtige, von denen sich drei kurz vor den Bluttaten nach Syrien absetzen konnten. Die elf anwesenden Beschuldigten – allesamt Männer – standen seit September vor Gericht.
Was wussten die Angeklagten?
Im Zentrum des Prozesses stand die Frage, wer den Attentätern half und wie die Komplizenschaft ablief. Die anwesenden Beschuldigten kennen sich aus Cliquen oder aus dem Gefängnis und gaben im Prozess an, mit Terror nichts zu tun zu haben. Von den Motiven der Attentäter hätten sie nichts gewusst und hätten sich – wenn überhaupt – als Mittäter bei gewöhnlicheren Verbrechen wie bewaffnetem Raubüberfall gewähnt, argumentierten sie.
Ein Angeklagter will während der Terrorserie vom 7. bis zum 9. Januar Tag und Nacht mit Glücksspiel zugebracht und erst nach dem Ausflug ins Kasino erfahren haben, was passiert war. Bei einem anderen handelte es sich um einen Krankenwagenfahrer mit Hang zu Marihuana.
Wegen der Corona-Infektion des Hauptangeklagten Polat wurde der Prozess für einen Monat unterbrochen. Er fiel im Gericht wiederholt mit verbalen Ausbrüchen und Beschimpfungen auf, mehrmals rief ihn der Vorsitzende Richter zur Ordnung. Er war der einzige Beschuldigte, für den die Staatsanwaltschaft lebenslange Haft gefordert hatte.
37 Millionen Mitschnitte von Telefonaten
Ermittler arbeiteten sich für das Verfahren durch 37 Millionen Mitschnitte von Telefondaten, wie aus einer auf Video festgehaltenen Aussage der Polizei hervorging. Unter den Angeklagten, die mit Handschellen in verglasten Boxen im Gerichtssaal sassen, waren etliche, die mit dem Attentäter Coulibaly in den Tagen von dessen Tat per SMS oder telefonisch in Kontakt gestanden hatten. Den Austausch beschrieben sie als normale Kommunikation unter Bekannten.
Unter den Zeugen waren die Witwen von Chérif und Saïd Kouachi, jenen Brüdern, die am 7. Januar 2015 die Redaktion von «Charlie Hebdo» in Paris stürmten und das Feuer eröffneten. Die Tat bezeichneten sie als Racheakt für vorangegangene Veröffentlichungen von Karikaturen des Propheten Mohammed. Bei diesem Anschlag kamen zwölf Menschen um, darunter die bedeutendsten Zeichner des Magazins.
Karikaturistin plagten jahrelang Schuldgefühle
Zunächst brachten die Gebrüder damals die Karikaturistin Corinne Rey in ihre Gewalt, die für eine Zigarettenpause vor die Tür gegangen war. Die Angreifer zwangen sie, den Zugangscode zur Redaktion einzutippen. Mit Entsetzen musste Rey dann mit ansehen, wie die Männer ihre Kollegen erschossen. Jahrelang hätten sie deswegen Schuldgefühle geplagt, weil ihr Leben verschont worden sei, erklärte sie. «Es hat eine Weile gedauert, bis ich verstanden habe, dass nicht ich die Schuldige an dem Ganzen bin. Die einzigen Schuldigen sind die Kouachis und deren Komplizen.»
Auf die Verbindung zwischen den Schüssen im koscheren Supermarkt am 9. Januar 2015 und dem Massaker bei «Charlie Hebdo» zwei Tage zuvor kamen die Behörden nicht sofort. Denn Polizisten jagten noch die flüchtigen Kouachi-Brüder, als erste Notrufe wegen der Attacke auf den jüdischen Laden eingingen.
Witwe wird wegen Terrorvergehen schuldig gesprochen
Staatsanwälten zufolge finanzierten die Kouachis den Anschlag selbst, während Coulibaly und seine Frau Hayat Boumeddiene durch Betrug an Kredite kamen. Coulibalys Witwe wurde ebenfalls der Terrorvergehen für schuldig befunden. Sie floh Tage vor dessen Tat nach Syrien. Zwei weitere Angeklagte, die sich mit ihr ins Bürgerkriegsland absetzten, sollen inzwischen tot sein. Eine Zeugin, eine französische Witwe eines IS-Vertreters, sagte aus der Haft heraus aus, dass ihr Boumeddiene Ende 2019 in einem Lager in Syrien über den Weg gelaufen sei.
Die Bluttaten im Januar 2015 galten als erste Anschläge in Europa, zu denen sich die Terrormiliz Islamischer Staat bekannte. In November jenen Jahres sollte es zu einer weitaus blutigeren Terrorserie in Paris kommen, die sich der IS ebenfalls zuschrieb. Während des jüngsten Prozesses wurde Frankreich gleich drei Mal von islamistisch motivierten Angriffen erschüttert.
DPA
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