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Unispital darf Gebäude «unter Umständen» weiterverkaufen

Darf in Zukunft selbst über seine Investitionen entscheiden: Das Universitätsspital Zürich.
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In zweiter Lesung hat der Kantonsrat am Montag Änderungen des Spitalgesetzes angenommen, die dem Universitätsspital mehr Entscheidungsspielraum bieten und gleichzeitig klare Grenzen setzen. Einerseits erhält das Unispital das Baurecht für seine Immobilien und darf somit künftig selbst über Investitionen entscheiden - ohne, dass der Kantonsrat sie genehmigen muss.

In der ersten Lesung war ein Verbot ins Spitalgesetz eingeflossen, das verhindert, dass das Universitätsspital eigene Gebäude verkaufen kann. Die FDP und ihr Gesundheitsdirektor Thomas Heiniger hatten sich dagegen gewehrt. Hotelketten oder Pharmafirmen seien in den Gebäuden nicht möglich, weil das Baurecht an den Zweck eines Spitals gebunden sei, hatte es in der Debatte vor einem Monat noch geheissen.

Klare Mehrheit im Rat

Das Verbot verunmögliche, dass gewisse Gebäude an spitalnahe Betriebe wie die Kantonsapotheke oder die Zentralwäscherei verkauft werden könnten. In der ersten Lesung hatte die SP die Mehrheit des Kantonsrats mit diesem Verbot überzeugt. Dieses Verbot wurde am Montag nun mittels eines Rückkommensantrags der FDP aufgeweicht. Mit Ausnahme von AL und Grünen waren alle Parteien dafür.

Mit 151 zu 21 Stimmen sprach sich der Rat dafür aus, die Übertragung des Baurechts von Gebäuden, die durch das Universitätsspital genutzt werden, in Ausnahmefällen zuzulassen. Der Regierungsrat und der Kantonsrat müssen in so einem Fall die Übertragung genehmigen.

SDA/past