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Ueli Maurers Sohn geht vor Bundesgericht

Einer der Bundesrats­söhne krachte frontal in eine Hauswand: Der verunfallte Subaru in Wernetshausen. (Kantonspolizei Zürich)
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Ob der bevorstehende Gerichtsprozess gegen Bundesrat Ueli Mauers Sohn nun geheim oder im Beisein der Presse durchgeführt wird, soll das Bundesgericht entscheiden, berichtet zueriost.ch am Freitag.

Der Anwalt des Sohns hatte zuvor verlangt, dass der Fall unter Ausschluss der Öffentlichkeit durchgeführt wird, weil er eine Persönlichkeitsverletzung seines Mandanten befürchtet. Dies lehnte das Gericht ab und fällte einen Kompromissentscheid: Die akkreditierten Medien sind zugelassen, Zuschauer aber nicht.

Vom Obergericht bestätigt

Dagegen gelangte der Anwalt des Bundesratssohns ans Obergericht, welches Anfang Januar 2018 den veröffentlichten Beschluss die Vorinstanz geschützt hat. Für das Gericht ist eine Einschränkung der Medienöffentlichkeit nicht gerechtfertigt. die Beschwerde sei offensichtlich unbegründet, die Medien seien zuzulassen.

Was dem Bundesratssohn vorgeworfen wird, erfahren die Medien im Voraus nicht. Die Anklageschrift wird den Medienschaffenden erst zum Prozessbeginn verteilt. Bis dahin bleibt somit im Dunkeln, wofür sich Maurer vor der Justiz verantworten muss. Wann der Prozess vor dem Bezirksgericht Hinwil stattfindet, ist noch unklar.

Klar ist, dass Maurers Sohn vor zwei Jahren mit seinem Auto in eine Hausmauer in Wernetshausen (Gemeinde Hinwil) gekracht war und daraufhin eine Blutprobe angeordnet wurde. Ob diese jedoch positiv ausfiel, wurde nicht bekannt gegeben. Unklar ist auch, ob der Unfall der einzige Grund für die Anklage ist.

«In schwerwiegendem Masse persönlichkeitsverletzend»

Dass Maurer verhindern will, dass die Medien vom Prozess berichten, ist ebenfalls klar. Sein Anwalt verlange in einer neuerlichen Beschwerde, dass das Bundesgericht den Entscheid des Obergerichts aufhebt, schreibt zueriost.ch. Laut Beschwerdeschreiben wäre die Berichterstattung in anonymisierter Form zu tolerieren, das sei aber nicht mehr möglich, da der Angeklagte schon namentlich genannt wurde. Insofern sei die Berichterstattung ohne Auflagen «in schwerwiegendem Masse persönlichkeitsverletzend».

Maurers Sohn fordert das Bundesgericht deshalb auf, die Medien von der Hauptverhandlung auszuschliessen und die Verhandlung im Sitzungskalender nicht zu veröffentlichen.

TA/NN/nag