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Unfall bei Diessenhofen TG
Tote Taucherin im Rhein: Strafuntersuchung gegen Veranstalter

Am Ostersonntag war eine Taucherin in Diessenhofen von einem Kursschiff erfasst und tödlich verletzt worden. (Archivbild)
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Nach Durchführung diverser Beweiserhebungen durch die Kantonspolizei gehe man davon aus, dass ein Missverständnis zwischen dem Veranstalter und der Schifffahrtsgesellschaft zum tragischen Tauchunfall bei Diessenhofen TG vom Ostersonntag führten, teilte die Thurgauer Staatsanwaltschaft am Montag mit.

Am Ostersonntag war eine 29-jährige Taucherin während eines Tauchgangs in Diessenhofen von einem Kursschiff erfasst und tödlich verletzt worden.

Der Veranstalter des Tauchgangs, der über eine durch den Kanton Schaffhausen ausgestellte Rahmenbewilligung verfügte, habe sich im Vorfeld bei der Schifffahrtsgesellschaft Untersee und Rhein (URh) nach dem geplanten Kursschiffverkehr erkundigt, schreibt die Staatsanwaltschaft weiter.

Aufgrund eines Missverständnisses im E-Mail-Verkehr zwischen dem Veranstalter und der Schifffahrtsgesellschaft sei der Veranstalter irrtümlich davon ausgegangen, am Ostersonntag verkehre im Zeitraum des Tauchgangs kein Kursschiff.

Keine Taucherflagge gesetzt

Der Veranstalter habe keine vorgeschriebene Taucherflagge an der Ein- und Ausstiegsstelle platziert, heisst es im Communiqué weiter. Gegen den Geschäftsführer des Veranstalters werde deswegen eine Strafuntersuchung wegen fahrlässiger Tötung geführt. Nach Abschluss der Strafuntersuchung soll beim Bezirksgericht Frauenfeld Anklage erhoben werden. Es gilt die Unschuldsvermutung.

SDA