Ihr Browser ist veraltet. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser auf die neueste Version, oder wechseln Sie auf einen anderen Browser wie ChromeSafariFirefox oder Edge um Sicherheitslücken zu vermeiden und eine bestmögliche Performance zu gewährleisten.

Zum Hauptinhalt springen

Schwarzenbach blitzt ab – Dolder-Razzia war rechtens

Laut der Strafverfügung hat Schwarzenbach «vorsätzlich» 11 Millionen Franken an Einfuhrsteuern hinterzogen.
Jetzt abonnieren und von der Vorlesefunktion profitieren.
BotTalk

Die Zollkreisdirektion hatte im März vergangenen Jahres unter anderem im Dolder-Hotel Werke abgehängt und mitgenommen. Zum Teil wurde dem Eigentümer auch nur verboten, gewisse Objekte zu verkaufen oder sonst über sie zu verfügen.

Das Bundesverwaltungsgericht hält in einem am Dienstag publizierten Urteil fest, dass die Zollkreisdirektion die Werke als Pfandrecht beschlagnahmen durfte, weil die Bezahlung der von Schwarzenbach geschuldeten Nachsteuern und Abgaben für in die Schweiz eingeführte Kunstwerke gefährdet sei. Das Gericht führt in seinen Erwägungen zudem aus, dass die Massnahme verhältnismässig war.

Vier Millionen Franken Busse

Die Beschlagnahme steht im Zusammenhang mit Kunstgegenständen, die der Küsnachter Milliardär unverzollt oder mit zu niedrigem Wert in die Schweiz eingeführt haben soll. Das Bezirksgericht Bülach hat den Hotelier im Mai deshalb wegen mehrfacher Mehrwertsteuerhinterziehung zu einer Busse von vier Millionen Franken verurteilt. Zudem muss er Mehrwertsteuern von über zehn Millionen Franken nachzahlen.

Das Urteil des Bezirksgerichts Bülach ist noch nicht rechtskräftig. Schwarzenbach hat es ans Obergericht Zürich weitergezogen. Auch vor dem Bundesgericht und dem Bundesverwaltungsgericht sind weitere Fälle im Zusammenhang mit den importierten Kunstwerken pendent.

Video: Deshalb wurden im Zürcher Luxushotel Dolder rund 30 Kunstwerke konfisziert.

SDA/pst