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Rückschlag für Baupläne in Pfäffikon
Bundesgericht heisst Beschwerden gegen Ausbau des Seedamm­-Centers gut

Seedammcenter in Pfäffikon SZ.
26.6.2021
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Der Gestaltungsplan für die Erweiterung des Seedamm-Centers in Pfäffikon SZ kann in seiner jetzigen Form derzeit nicht bewilligt werden. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Grund dafür ist, dass die für die Erweiterung nötige Zufahrt in absehbarer Zeit nicht realisiert wird.

Die Genossenschaft Migros Zürich hatte 2012 ein Gesuch um Änderung und Erweiterung des bestehenden Gestaltungsplans eingereicht. Ziel war es, die Verkaufsflächen und die Zahl der Parkplätze zu erhöhen.

Zweiter Rückschlag in Folge

Das Urteil bedeutet einen weiteren Rückschlag für die Erweiterungspläne des Seedamm-Centers. Um das vergrösserte Einkaufszentrum besser zu erschliessen, wurde in der Vergangenheit nämlich auch an der Planung einer direkten Zufahrt von der Autobahn gearbeitet. Im April 2023 stoppte das Bundesgericht jedoch das vom Bundesamt für Strassen geführte kantonale Verfahren.

Dies aus dem Grund, dass die für den Bau einer Hochbrücke notwendigen Anpassungen am Autobahnanschluss Pfäffikon sich als umfassender als gedacht herausstellten. Umfasst hätten die Pläne unter anderem die Verschiebung von Fahrbahnen oder den Bau einer 257 Meter langen neuen Stützmauer. Es handle sich deshalb nicht nur um eine bauliche Umgestaltung «im Bereich» der Nationalstrasse, sondern um eine Umgestaltung der Nationalstrasse selbst, urteilte das Bundesgericht.

Beschwerden gutgeheissen

Zeitgleich wurde aber auch die Erweiterung des Gestaltungsplans juristisch bekämpft. Die Beschwerdeführer argumentierten, dass es keinen Sinn mache, den Gestaltungsplan festzusetzen, wenn die für die Erweiterung notwendige neue Zufahrt rechtlich nicht gesichert sei.

Dieser Meinung war auch das Bundesgericht: Die Erweiterung des Seedamm-Centers sei von Anfang an von einer neuen Erschliessung abhängig gemacht worden, heisst es im am Freitag veröffentlichten Urteil. Da es derzeit aber kein entsprechendes Projekt des Bundes gebe, sei die notwendige materielle Koordination der Projekte nicht möglich.

Das Bundesgericht hiess die Beschwerden deswegen gut, womit die Sache an die Gemeinde Freienbach zurückverwiesen wird. Diese müsse nun mit dem Seedamm-Center und der Migros entscheiden, ob das Gesuch um eine Erweiterung des Gestaltungsplans zurückgezogen, geändert oder sistiert werden solle.

SDA/ram