Kanton Zürich gegen Gemeinden Streit um das letzte Wort im Strassenbau
Künftig müssen Gemeinden alle Strassenprojekte vom Kanton bewilligen lassen. Winterthur und Zürich wehren sich vor Gericht dagegen. Ein neues Gutachten gibt den Städten Aufwind.

Der Zürcher Kantonsrat hat im April vor einem Jahr eine Änderung des Strassengesetzes beschlossen. Diese bewirkt, dass Gemeinden in Zukunft alle ihre Strassenprojekte dem Kanton zur Genehmigung vorlegen müssen. Selbst wenn sie etwas Unbedeutendes wie eine neue Fussgängerinsel erstellen wollten, brauchen sie künftig die Erlaubnis des Kantons.
«Das kommt einer Entmachtung gleich», sagte der damalige Zürcher Stadtrat Richard Wolff (AL) zu dieser Zeitung. Das Vorgehen verlängere zudem die Planungsphasen und führe zu grösserem Aufwand. «Auch der Kanton wird zusätzliche Arbeit bekommen.»
Gemeinsam mit Winterthur geht Zürich juristisch gegen den Entscheid vor, weil die Städte und Gemeinden nicht angehört wurden. Im vergangenen Sommer haben Winterthur und Zürich eine Beschwerde beim Bundesgericht eingereicht. Das Zürcher Tiefbauamt hat damals ein Gutachten in Auftrag gegeben, das am Donnerstag veröffentlicht wurde. Fazit: Die generelle Genehmigungspflicht lasse sich nicht auf das Bundesrecht abstützen. So teilt es die Stadt Zürich mit.
Eine kantonale Genehmigung der kommunalen Strassenbauprojekte ist laut Gutachten nicht erforderlich. Dies, weil der Kanton mit den Bau- und Verkehrsplänen bereits Instrumente hat, um die Vereinbarkeit mit der Raumplanung zu prüfen. Der Kanton Zürich steht mit seiner bisherigen gesetzlichen Regelung nicht allein da. Gemeinden im Aargau müssen für den Strassenbau beispielsweise auch keine Genehmigung des Kantons einholen.
tiw
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