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Fragen und Antworten zu Einreiseregeln
Das müssen Sie für Ihre Herbstferien wissen

Das Zertifikat alleine reicht für die Herbstferien nicht: Reisende auf dem Flughafen Zürich in Kloten. (Archivbild)
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Der Bundesrat hat neue Einreiseregeln beschlossen. Er will verhindern, dass Rückreisende und Touristen das Virus einschleppen. Nach den Sommerferien hatte das zum Anstieg der schweren Fälle geführt. Darauf reagiert der Bundesrat mit einem engmaschigen Testsystem. Er verzichtet aber auf eine Wiedereinführung der Reisequarantäne, wie sie in früheren Phasen der Pandemie in Kraft war. Sie ist in der Konsultation bei den Kantonen durchgefallen.

Diese Punkte müssen Sie ab Montag, 20. September, beachten, wenn Sie berufs- oder ferienhalber im Ausland unterwegs sind oder wenn Sie Gäste aus dem Ausland erwarten:

Für wen gilt die neue Testpflicht?

Alle Personen ab einem Alter von 16 Jahren, die nicht geimpft oder genesen sind, müssen bei der Einreise einen negativen Covid-19-Test (Antigen oder PCR) vorweisen. Das gilt auch für Schweizerinnen und Schweizer, unabhängig davon, aus welchem Land sie kommen und mit welchem Verkehrsmittel sie einreisen. Nach vier bis sieben Tagen in der Schweiz verlangt der Bund ein weiteren, in der Schweiz durchgeführten Test. Das Resultat des zweiten Tests muss dem Wohnkanton übermittelt werden.

Personen, die ohne Zwischenhalt durch die Schweiz reisen, und wer beruflich Güter oder Personen befördert sowie Grenzgängerinnen und Grenzgänger müssen sich bei der Einreise nicht testen lassen.

Mit Covid-Zertifikat sind also keine weiteren Vorkehrungen nötig?

Wer das Einreiseformular online ausfüllt, erhält per E-Mail einen QR-Code für die Einreise.

Doch: Alle Einreisenden – geimpfte, genesene und negativ getestete Personen auch unter 16 Jahren – müssen vor oder während der Reise ein Einreiseformular ausfüllen. Das Formular kann online hier ausgefüllt werden.

Wer das Formular ausgefüllt hat, erhält als Bestätigung einen QR-Code per Mail. Bei Einreisekontrollen muss der QR-Code auf dem Smartphone oder die ausgedruckte Bestätigung vorgewiesen werden. Mit den Angaben auf dem Formular können die Kantone zudem überprüfen, wer einen zweiten Test machen muss.

Täglich überqueren 2,2 Millionen Menschen und 1,1 Millionen Fahrzeuge die Schweizer Grenzen. Wie will der Bund die alle kontrollieren?

Grosser Grenzverkehr: Stau beim  Autobahnzoll Weil am Rhein.

Im internationalen Flug- und Busverkehr müssen die Airlines und Busunternehmen die Formulare und Zertifikate prüfen. An den Grenzübergängen werden die Zollverwaltung und kantonalen Polizeikorps Stichproben machen. Es ist keine systematische Kontrolle geplant, alle Grenzübergänge bleiben offen. Personen, die bei einer Stichprobe keinen Test vorweisen können, müssen diesen sofort nach der Einreise in die Schweiz nachholen.

Was geschieht, falls eine positiv getestete Person einreisen will?

Wer in der Schweiz niederlassungsberechtigt ist, darf nicht zurückgewiesen werden, muss sich aber sofort in Isolation begeben.

Welche Strafen drohen, wenn ich keinen Test vorweisen kann oder das Formular nicht ausfülle?

Bei Verstössen können Ordnungsbussen verhängt werden: 200 Franken für fehlende Testnachweise und 100 Franken für nicht ausgefüllte Formulare.

Was gilt für den Einkaufstourismus und kurze Besuche bei Verwandten und Freunden?

Neben Grenzgängern sind auch Einkaufstouristen von der Formular- und Testpflicht ausgenommen. Das gilt auch für andere Kurzbesuche im grenznahen Ausland. Um dies zu überprüfen, werden an den Grenzen Fahrzeugkennzeichen und Ausweisdokumente stichprobenweise kontrolliert und Befragungen gemacht.

Erhalten geimpfte Feriengäste aus Drittländern, die kein EU-kompatibles Covid-Zertifikat haben, ein Schweizer Zertifikat?

Ohne Zertifikat werden Ferien in der Schweiz zum Hürdenlauf von Test zu Test.

Ja, aber nur sofern sie mit einem Impfstoff geimpft sind, der gleich zusammengesetzt ist wie ein von der Europäischen Arzneimittelagentur zugelassener Impfstoff. Dafür können sich diese Personen an die entsprechende Stelle des Einreisekantons wenden. Alle anderen müssen sich testen lassen, um Konzerte, Restaurants und andere zertifikatspflichtige Bereiche zu besuchen.

In Ausnahmefällen kann eine Person auch ein Covid-Zertifikat erhalten, wenn sie mit einem nur auf der WHO-Liste geführten Impfstoff geimpft ist. Dies betrifft rückkehrende Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer, in der Schweiz berufstätige EU-Drittstaatsangehörige, diplomatisches Personal, Studentinnen und Studenten sowie Fachkräfte.

Wer darf nicht in die Schweiz einreisen?

Nicht einreisen dürfen Ausländerinnen und Ausländer ohne Nachweis einer anerkannten Impfung, die aus einem Risikoland gemäss dieser Liste des Staatssekretariats für Migration kommen und für die keine Ausnahmeregelung laut dieser Aufstellung besteht. Das betrifft namentlich: Touristen; Personen, die Veranstaltungen besuchen wollen; Personen, die zu einer medizinischen Behandlung einreisen wollen, die noch nicht begonnen wurde oder nicht als notwendig angesehen wird; Personen, die auf Stellensuche sind oder zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen sind; Personen, die ein Gesuch für eine Aufenthaltsbewilligung einreichen wollen.