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Auch vor dritter Instanz abgeblitzt
Bundesgericht bestätigt Verwahrung von Rentner Kneubühl

Peter Hans Kneubühl auf dem ins Regionalgericht in Biel im Jahr 2013. 
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2018 hatte das Regionalgericht in Biel eine Verwahrung für Peter Hans Kneubühl angeordnet. Der Rentner hatte sich 2010 gegen die Versteigerung seine Hauses mit Waffen gewehrt und dabei einen Polizisten schwer verletzt.

Dagegen führte Kneubühl Beschwerde vor dem Berner Obergericht, blitzte aber im Februar 2021 ab. Nun hat das Bundesgericht das Urteil des Regionalgerichts bestätigt.

Der Bieler Rentner Peter Hans Kneubühl bleibt verwahrt. Das hat das Bundesgericht entschieden. Kneubühl hatte sich 2010 mit Waffengewalt gegen die Versteigerung seines Hauses gewehrt und einen Polizisten schwer verletzt.

Das Bundesgericht stützt diesen Entscheid und weist Kneubühls Beschwerde ebenfalls ab, soweit es darauf eintritt. Das Berner Obergericht durfte sich demnach als massgebliche Grundlage auf das Aktengutachten eines Sachverständigen und dessen mündliche Ausführungen vor der ersten Instanz stützen.

Behandlungsunfähig

Das Gutachten erfülle sämtliche Vorgaben gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung. Das Obergericht habe sich mit der Sache eingehend auseinandergesetzt und alle Aspekte berücksichtigt.

Zu Recht habe es eine psychische Störung von erheblicher Schwere bejaht, an der Kneubühl nach wie vor leide. Auch sei das Obergericht zu Recht davon ausgegangen, dass eine hohe Rückfallgefahr für weitere schwere Straftaten gegen Leib und Leben bestehe.

Nicht zu beanstanden sei zudem, dass die Vorinstanz auf eine Behandlungsunfähigkeit des Mannes geschlossen und den Eingriff in seine Grundrechte als verhältnismässig erachtet habe.

Schüsse auf Polizisten

Der Fall Kneubühl hatte 2010 landesweit für Aufsehen gesorgt. Das Elternhaus des Rentners in Biel sollte öffentlich versteigert werden. Am 8. September 2010 war die Besichtigung der Liegenschaft vorgesehen.

Kneubühl verschanzte sich in seinem Haus, Kontaktversuche der Polizei scheiterten. In den folgenden Tagen feuerte er mehrere Schüsse ab. Einen Polizisten verfehlte er knapp, einen anderen verletzte er schwer am Kopf.

Verurteilt wurde Kneubühl wegen versuchter vorsätzlicher Tötung und der Gefährdung des Lebens zum Nachteil von acht Polizisten. Das Obergericht erachtete ihn zum Tatzeitpunkt als schuldunfähig und ordnete eine stationäre Therapie an.

Doch der als «renitenter Rentner» und «Behördenschreck» bekannt gewordene Kneubühl bestreitet, dass er an Verfolgungswahn leidet. Laut Behörden verweigerte er jegliche Therapie und medikamentöse Behandlung. 2018 wurde die Therapie wegen Aussichtslosigkeit aufgehoben. Stattdessen wurde Kneubühls Verwahrung angeordnet. (Urteil 6B_455/2021 vom 23.6.2021)

sda/sih