Auf der Lützelau herrscht bald gute Luft
Die Bewilligungen für die neue Abwasserleitung von der Insel Lützelau liegen vor. Anfang Mai sollen die Ortsbürger entscheiden.
Grünes Licht für die dringend benötigte neue Abwasserentsorgung auf der Insel Lützelau. Und dies gleich sechsfach. Weil die geplante Leitung von der Lützelau zum Schiffsteg Rapperswil über Schwyzer, Zürcher und St. Galler Seegrund verläuft, braucht das Vorhaben die Bewilligungen von allen drei Kantonen und den drei Anstössergemeinden Freienbach, Hombrechtikon und Rapperswil-Jona. Diese liegen nun alle vor, wie der Bauchef von Rapperswil-Jona, Thomas Furrer (parteilos), bestätigt.
Die Ortsgemeinde Rapperswil-Jona – die Besitzerin der Insel, die auf Schwyzer Kantonsgebiet liegt – plant den Bau einer neuen Abwasserleitung von der Insel nach Rapperswil, wo diese an die öffentliche Kanalisation angeschlossen werden soll. Nötig wird diese auf Verlangen des Schwyzer Umweltdepartementes. Denn die heutige Sickergrube mit biologischer Kläranlage ist nicht mehr zeitgemäss. In der Vergangenheit hatte sie verschiedentlich unangenehme Gerüche verursacht.
Ein Gesamtprojekt
Mit dem Bau der neuen Abwasserleitung will die Ortsgemeinde zugleich auch die Strom- und Wasserversorgung erneuern. Das Gesamtprojekt möchte der Ortsverwaltungsrat den Ortsbürgern an der nächsten Versammlung zur Bewilligung vorlegen. Diese findet Anfang Mai statt.
Wie viel das Vorhaben kosten wird, will die Ortsgemeinde noch nicht kommunizieren. Josef Stoffel, im Ortsverwaltungsrat für das Ressort Immobilien zuständig, sagt gegenüber der «Zürichsee-Zeitung» aber, dass derzeit Gespräche mit verschiedenen Akteuren über eine mögliche finanzielle Beteiligung laufen. Einen Beitrag von 60 000 Franken hatte der Verkehrsverein Rapperswil-Jona, der inzwischen mit Zürichsee Tourismus zur neuen Marketingorganisation Rapperswil Zürichsee Tourismus fusioniert ist, bereits im Frühsommer 2016 in Aussicht gestellt.
Auf 50 Jahre beschränkt
Ursprünglich wollte die Ortsgemeinde den Kredit schon im vergangenen Dezember beantragen. Weil das Bewilligungsverfahren noch im Gang war, entschloss sich die Ortsgemeinde zuzuwarten. Aufwendig war das Verfahren laut Thomas Furrer, weil drei Kantone involviert waren. Die Auslegung der unterschiedlichen kantonalen Gesetzgebungen habe zu hohem Koordinationsaufwand geführt. Das gilt vor allem hinsichtlich der nötigen Konzessionen. Eine solche braucht es für den Bau von Leitungen im See. Die Kantone haben sich nun darauf geeinigt, die Konzession auf 50 Jahre zu beschränken. Eine Verlängerung ist möglich.
Bei der Ausführung der Arbeiten hat die Ortsgemeinde einiges zu beachten. Rücksicht nehmen muss sie etwa auf die Schonzeit der Fische, die im Uferbereich laichen. Das St. Galler Amt für Jagd, Natur und Fischerei hat nämlich die Auflage gemacht, dass es in den Monaten Dezember/Januar sowie April/Mai zu keinen Wassertrübungen kommen darf. Die Ortsgemeinde will deshalb das Zeitfenster vom kommenden September bis November nutzen, um die Leitungen zu verlegen. Weil im Spätsommer noch Kursschiffe verkehren, braucht es Absprachen mit der Zürichsee-Schifffahrt.
Die Leitungen führen überdies durch ein Archäologieschutzgebiet. Deshalb muss der Seegrund vorgängig von Tauchern abgesucht werden. Dafür wird die Unterwasserarchäologie Zürich beigezogen. Kommt das Vorhaben planmässig voran, wird die neue Abwasserentsorgung auf die Sommersaison 2018 hin in Betrieb sein.
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