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Der Meilemer Kantorin wurde zu Unrecht gekündigt

Der Turm ist kerzengerade, aber der Haussegen hängt schief: Blick auf die reformierte Kirche in Meilen, wo ein langwieriger Personalstreit im Gang ist.
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Mendelssohn, Brahms, Rossini: Grosse Namen der Musikwelt sind Aurelia Weinmann-Pollaks täglich Brot. Die Männedörflerin ist eine gefragte Pianistin und Dirigentin. Und sie war bis Ende letzten Jahres Kantorin in der Reformierten Kirchgemeinde Meilen, also verantwortlich für alle Belange der Kirchenmusik. Unter anderem leitete Weinmann in Meilen drei Chöre der Kantorei mit rund 90 Sängerinnen und Sängern.

Vor anderthalb Jahren bahnte sich ein Streit mit der reformierten Kirchenpflege an. Nicht über Weinmanns musikalische Leistung – diese gilt als unbestritten. Umso mehr irritierte es die Chormitglieder und weite Teile der Öffentlichkeit, als vor genau einem Jahr publik wurde, dass die Kirchenpflege eine Entlassung erwog. Über Monate machte sich der Verein Kantorei Meilen dafür stark, dass seine langjährige Dirigentin im Amt bleiben kann. Doch die Kündigung wurde Anfang Oktober Tatsache. Weil Weinmann sich juristisch dagegen wehrte, liegt nun ein Beschluss der Bezirkskirchenpflege vor, der Licht ins Dunkel bringt.

Nebenämter nicht deklariert

Demnach nahm die Sache im Herbst 2015 ihren Lauf mit einem Gesuch Weinmanns, ihr Pensum in Meilen zu reduzieren. Begründung: Die dreifache Mutter wollte mehr Zeit für die Familie erhalten. In Meilen hatte sie eine 50-Prozent-Anstellung inne. Die Kirchenpflege verlangte deshalb Auskunft über allfällige weitere Beschäftigungen – «berechtigt», wie die Rekursinstanz festhält.

Es zeigte sich, dass die Kantorin «während mehrerer Jahre die Kirchenpflege über keine der zahlreichen Nebenbeschäftigungen informiert hatte und ebenso das volle Pensum oftmals überschritten wurde». So steht es im Urteil. Umstritten blieb, wie der Umfang der nebenamtlichen Tätigkeiten – etwa Klavierstunden und eine Orchesterleitung – zum Zeitpunkt von Weinmanns Entlastungsgesuch aussah.

Reduziertes Angebot

Offenbar entschied die Meilemer Kirchenpflege nie über dieses Gesuch. Sie habe sich «durch das Verhalten von Aurelia Weinmann hinsichtlich Offenheit und Transparenz stark verunsichert gefühlt», befindet die Bezirkskirchenpflege. In der Folge plante die Meilemer Behörde, die Kantorenstelle neu zu besetzen und Weinmann nur noch die Leitung zweier Chöre zu übertragen. Ein entsprechendes Vertragsangebot lehnte diese aber ab.

In der Kündigung vom 3. Oktober 2016 machte die Kirchenpflege schliesslich geltend, das Vertrauensverhältnis mit der Kantorin sei nicht mehr intakt. Die Bezirkskirchenpflege hatte also zu prüfen, ob diese Begründung gerechtfertigt war. Sie kommt zum Schluss: Nein.

Damit ein Vertrauensverlust vorliegt, muss ein Arbeitnehmer gesetzlich betrachtet zumindest «den Betriebsablauf stören». Davon ist im Fall Weinmann aber keine Rede. Bei der Deklaration weiterer beruflicher Tätigkeiten handle es sich bloss um eine «Nebenfrage», hält die Rekursinstanz fest. Im Übrigen liege hier ein beidseitiger Mangel vor – denn nicht nur hätte Weinmann die Kirchenpflege darüber informieren müssen, sondern diese hätte sich bei ihrer Mitarbeiterin aktiv danach erkundigen müssen. Fazit: Für die Kündigung fehle ein sachlicher Grund. Missbräuchlich sei sie jedoch nicht.

Rechtliches Gehör verletzt

Aurelia Weinmann äusserte sich schriftlich zum Beschluss. Sie sei erfreut, dass «meine zwei Hauptanliegen nun schwarz auf weiss gestützt wurden». Neben dem fehlenden Kündigungsgrund meint sie damit eine unkorrekte Behandlung im Verfahren. Tatsächlich spricht die Bezirkskirchenpflege mehrmals von einer Verletzung des rechtlichen Gehörs. Dies hätte nach Weinmanns Ansicht zu einer Aufhebung der Kündigung führen müssen. «Dass dies nicht erfolgt ist und mir auch eine Prozessentschädigung verweigert wurde, muss sicher geprüft werden», schreibt Weinmann. Es sei aber noch offen, ob sie den Entscheid in diesen Punkten anfechten wolle.

Präsident Ruedi Schwarzenbach sagt, die Kirchenpflege brauche Zeit, um den Entscheid zu analysieren. Über einen allfälligen Weiterzug entscheide sie erst an der nächsten Sitzung.