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Mit Plakaten an den Bahnhöfen Sissach und Liestal
Linksextreme stellen jungen Mann als Nazi bloss

Die Antifa stellt Menschen öffentlich und unter Angabe von Name und Adresse als mutmassliche Nazis an den Pranger.
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An den Bahnhöfen von Sissach und Liestal sowie am Ortseingang eines Oberbaselbieter Dorfes wurden mehrere Plakate aufgehängt, die einen jungen Mann öffentlich als Nazi blossstellen. Auf den Plakaten sind Fotos von dem Mann sowie sein Name, seine Wohnadresse und Informationen über seinen Arbeitgeber zu sehen, wie die «Volksstimme» berichtete. Bereits in der Vergangenheit ist die Gruppe mit ähnlichen Aktionen aufgefallen.

Auf den Plakaten an den Bahnhöfen Sissach und Liestal sei ausserdem ein QR-Code, über den man auf eine eigens eingerichtete Website gelange. Auf dieser seien weitere persönliche Details zu dem jungen Mann zu lesen. Ausserdem würden auch anderen Menschen Rechtsextremismus vorgeworfen und öffentlich an den Pranger gestellt. Ein Besuch auf der Website zeigt: Über die angeprangerten Personen gibt es ganze «Fallgeschichten» mit der Angabe von detaillierten Lebensgeschichten zu lesen. Zu den Vorwürfen machen die anonymen Urheber keine Quellenangaben.

Hinter der Plakat-Aktion und der zugehörigen Website steckt die Gruppierung Antifa, wie im Artikel der «Volksstimme» zu lesen ist. Seit letztem Jahr «outet» die Gruppierung Personen aus dem Umfeld der rechtsextremen Gruppe Junge Tat, deren Mitglieder in der Vergangenheit durch Demonstrationen gegen die Corona-Massnahmen aufgefallen und international mit militanten Neonazis in ganz Europa vernetzt sind. Die Aktionen der Antifa haben das Ziel, Druck auf die Personen und deren Umfeld aufzubauen. Auch eine Schulabschlussfeier in Pratteln diente dazu bereits als Bühne. 

Opfer kommentiert Aktion online

Das Opfer der jüngsten Plakat-Aktion, mutmassliches Mitglied der Jungen Tat, wollte keine Fragen beantworten, wie die «Volksstimme» schreibt. Auf Instagram habe er die Aktion der Antifa jedoch so kommentiert: «Zecken kleben vier Plakate – denken es wäre Aktivismus.» Als Zecken werden in rechtsextremen Kreisen linke Autonome und Mitglieder der Antifa bezeichnet. 

Die Antifa habe ihre Pranger-Aktion bereits im vergangenen Frühling gestartet. Auf der Website wurden bisher die Namen von 14 mutmasslichen Mitgliedern der Jungen Tat offengelegt. Die Baselbieter Staatsanwaltschaft kennt die Website, wie eine Anfrage zeigt. Die rechtliche Lage sei schwierig zu beurteilen: «In solchen Fällen ist eine generelle Aussage schwierig. Wir bewerten und untersuchen Einzelfälle», so der Mediensprecher der Baselbieter Staatsanwaltschaft, Thomas Lyssy.

Website hat Server in der Karibik

Etwas konkreter wird Beat Rudin von der Universität Basel: «Die Publikation stellt unzweifelhaft eine Persönlichkeitsverletzung im Sinne von Artikel 12 des Bundesdatenschutz-Gesetzes dar», so Rudin auf Anfrage. Persönlichkeitsverletzungen seien a priori widerrechtlich. Die Widerrechtlichkeit könne aber durch einen Rechtfertigungsgrund wie eine Einwilligung der betroffenen Person, überwiegendes öffentliches oder privates Interesse oder eine gesetzliche Bestimmung beseitigt werden. Eine solche Rechtfertigung ist laut Rudin nicht ersichtlich. 

Die Staatsanwaltschaft erklärt, wie gegen solche Aktionen vorgegangen werden kann: «Betroffene können Anzeige wegen übler Nachrede oder Ehrverletzung einreichen», so Lyssy. Ob und wie viele solche Anzeigen eingegangen sind, kann Lyssy nicht sagen: «Über eingegangene Anzeigen und laufende Verfahren kann keine Aussage gemacht werden.» Im Falle einer Anzeige müsste die Staatsanwaltschaft untersuchen, wer hinter der Aktion steckt. Es könnten keine Gruppierungen, sondern lediglich Einzelpersonen zur Verantwortung gezogen werden, erklärt Lyssy. 

Im Fall der Website, deren Server in der Karibik lokalisiert ist, sei die Erhebung der Daten zumindest kompliziert: «Dazu bräuchte es ein Rechtshilfegesuch. Dann liegt es am Gesetz in der Karibik, wie diese kooperieren», so Lyssy. Die Erfahrung zeige jedoch, dass dies Monate dauern könne.