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Kanton will Fahrende auf Militärareal unterbringen

Der Kanton St. Gallen sucht ­bereits seit dem Jahr 2006 nach Durchgangsplätzen für Fah­rende. Bisher scheiterte die Suche am Widerstand der Gemeinden.
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Die Suche nach Durchgangs­plätzen für Fahrende geht in eine neue Runde: Nachdem der Kanton bei den Gemeinden nicht fündig geworden ist, hat er nun bei der Schweizer Armee angeklopft. Das Ziel: ungenutztes Übungsareal des Militärs als Durchgangsplätze für Fahrende nutzen.

Der Kanton hat drei Parzellen im Auge, die sich für die tempo­räre Unterbringung von Fahrenden eignen könnten. Zwei von ­ihnen befänden sich in der Agglomeration der Stadt St. Gallen, eine dritte in der Nähe von Sargans, sagt Alexander Biber, verantwortlich für Siedlungsplanung beim Amt für Raumentwicklung und Geoinformation (Areg). Eigentümer der betreffenden Parzellen ist der Bund.

Eines der Areale hätten die Zustän­digen des Bundes bereits gemeinsam mit dem Areg in Augen­schein genommen, die Anfrage des Kantons dann jedoch abschlägig beantwortet. Alexander Biber sagt, das Areg werde den Bund aber demnächst wegen der anderen beiden interes­santen Parzellen anfragen. Die Gespräche mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft liefen seit dem vergangenen Dezember.

Durchgangsplatz am Obersee?

Parallel zur Suche nach ungenutztem Areal der Schweizer Armee liefen derzeit auch Gespräche mit einer Gemeinde am Obersee, sagt Alexander Biber. Um welche Gemeinde es sich dabei handelt, möchte der Spezialist für Siedlungsentwicklung nicht sagen. Die Öffentlichkeit habe ein negatives Bild von den Fahrenden, welches oft durch grosse Reisegruppen aus dem Ausland geprägt werde, ist Biber überzeugt. «Deshalb wäre es heikel, den Namen jener Gemeinde zu nennen, die dem Kanton möglicherweise einen Durchgangsplatz zur Verfügung stellen möchte.» Die betreffende Gemeinde habe sich auf den Aufruf gemeldet, welchen der Kanton Anfang des letzten Jahres lanciert hatte.

Der Kanton St. Gallen sucht ­bereits seit dem Jahr 2006 nach Durchgangsplätzen für Fah­rende. Bisher scheiterte die Suche am Widerstand der Gemeinden: In Thal im Rheintal brachte die Bürgerschaft den ­geplanten Durchgangsplatz für Fahrende zu Fall; in Goss­au verhinderte einen solchen das Parlament. In beiden Fällen zog sich der politische Prozess ab 2008 über Jahre hin.

Insgesamt muss der Kan­ton St. Gallen dem Bund sechs Durch­gangsplätze zur Verfügung stellen. Im letzten Jahr lan­cierte der Kanton die Idee, den Fah­renden unbenutzte Sport-, Park- und Chilbiplätze zur Verfügung zu stellen. Doch auch diese Idee trug keine Früchte. Aufgrund der verfahrenen Situa­tion erwog die Bewegung der Schweizer Reisenden im letzten Sommer, gegen den Kanton St. Gallen zu klagen, verzichtete dann jedoch auf diesen Schritt.

Die Fahrenden nutzen die soge­nannten Durchgangsplätze in den Monaten zwischen März und Oktober. Während der kalten Jahreszeit bleiben sie an einem fixen Standplatz.