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Für Belegärzte am See-Spital zählt jede Operation

Auch Belegärzte am Seespital sind wohl von den neuen Fallzahlen für Operateure betroffen.
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Ein Arzt, der künftig bestimmte stationäre Behandlungen im Kanton Zürich durchführen will, muss bis zum 1. Januar 2019 eine gewisse Anzahl entsprechender Fälle übernommen haben. Nur wer in diesem Jahr das Soll an Operationen erreicht hat, darf ab nächstem Jahr im betreffenden medizinischen Gebiet praktizieren.

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