AboBundesgericht muss über Handyantenne entscheiden
Sunrise kann ihre Handyantenne an der Attenhoferstrasse 2 vorerst nicht bauen. Nachdem das St. Galler Verwaltungsgericht eine Beschwerde abgewiesen hat, wird nun das Verfahren ans Bundesgericht weitergezogen.

Sunrise muss sich in Geduld üben – und auf den Entscheid des Bundesgerichts warten. Weil noch nie ein Verfahren um den Bau einer Mobilfunkanlage in privatrechtlicher Hinsicht vor dem obersten Gericht des Landes verhandelt wurde, wird das Urteil mit Spannung erwartet: «Dieses wird starke Signalwirkung und als Präjudiz hochpolitische Auswirkungen haben», sagte Karl Gehler, Rechtsanwalt des Beschwerdeführers.