Live-Stream zur Zürcher WindenergieWer Fragen zu Windrädern hat, kann sie Martin Neukom direkt stellen
Erstmals wendet sich der Zürcher Baudirektor mit den Windrad-Plänen an die breite Öffentlichkeit. Die Online-Veranstaltung des Kantons findet heute Abend statt.
Die kantonale Baudirektion unter Regierungsrat Martin Neukom (Grüne) hat Anfang Juli bekannt gegeben, in welchen 20 Gebieten im Kanton Zürich künftig bis zu 220 Meter hohe Windräder gebaut werden könnten.
An einer Online-Veranstaltung wendet sich der Baudirektor heute um 19.30 Uhr direkt an die Bevölkerung. Er informiert zum einen über die Richtplanvorlage zur Windenergie und zum anderen über die «Beschleunigungsvorlage», dank welcher Windprojekte schneller umgesetzt werden sollen.
Im Anschluss können die Teilnehmenden im Livestream über die Webseite Zh.ch/windenergie schriftlich Fragen einreichen. Verwaltungsmitarbeitende sichten sie und fassen ähnliche Fragen zusammen, bevor sie von Martin Neukom beantwortet werden. Man werde selbstverständlich auch kritische Fragen berücksichtigen, sagt ein Sprecher der Baudirektion.
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Dass ein Regierungsrat die breite Öffentlichkeit zu einem Livestream einlädt, ist neu. In kleinerem Rahmen hat die Baudirektion bisher Online-Veranstaltungen zu regionalen Strassenprojekten durchgeführt. Dabei habe man positive Erfahrungen gesammelt, sagt der Sprecher. Insbesondere, weil die Beteiligung oftmals höher sei als an Veranstaltungen vor Ort.
Feedbackveranstaltungen in den betroffenen Regionen
Eine vertiefte Diskussion zu den spezifischen Windeignungsgebieten will die Baudirektion an drei Feedbackveranstaltungen in den betroffenen Regionen führen: am 24. August im Weinland (Weinland, Winterthur/Umgebung sowie Unterland), am 31. August im Knonauer Amt (Knonauer Amt, Zimmerberg und Limmattal) und am 7. September in der Region Oberland/Pfannenstiel. Für die physischen Veranstaltungen ist eine Anmeldung notwendig, die Anzahl Teilnehmenden ist begrenzt.
Neu ist auch, dass die Feedbackveranstaltungen Teil der öffentlichen Anhörung sind. Dies soll die Teilnahme am üblicherweise schriftlichen Vernehmlassungsverfahren erleichtern.
Die Protokolle fliessen deshalb in den Mitwirkungsbericht ein. Auf Grundlage des Mitwirkungsberichts stellt die Regierung ihre Anträge an den Kantonsrat, bevor dieser abschliessend über den Eintrag von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung im kantonalen Richtplan entscheidet.
red/jig
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