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Bauprojekt in Rapperswil-Jona
Preisgünstig wohnen auf dem Vinora-Areal in Jona

Im westlichen Bereich des Areals, an der Holzwiesstrasse (rechts), sollen die Wohnungen der Genossenschaft zum Korn entstehen.
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Seit Mitte der 1950er-Jahre wurde die am nördlichen Ortseingang von Jona gelegene, 2,36 Hektaren grosse Fläche von der Petroplast Vinora AG als Betriebsareal für Verpackungslösungen genutzt. Nachdem der Betrieb im Jahr 2016 eingestellt worden war, wurde das gesamte Gebiet in einer Teilzonenplanrevision von der Industriezone neu einer Wohn- und Gewerbezone zugewiesen. Ende 2018 hat die Zürcher Noldin Immobilien AG das Areal gekauft und plant darauf eine Überbauung mit rund 230 Wohnungen.

Im Zuge der Umzonung und der vereinbarten Mehrwertabgeltung sicherte sich die Stadt Rapperswil-Jona ein Kaufrecht im westlichen Bereich des Areals an der Holzwiesstrasse für rund 2100 Quadratmeter. Auf dieser Fläche, die dem Baubereich 3 zugeordnet ist, soll eine gemeinnützige Bauträgerin preisgünstigen Wohnraum realisieren.

Der Stadtrat habe ein Ausschreibungsverfahren für das Erstellen preisgünstigen Wohnraumes auf der Kaufrechtsfläche des Grundstücks auf dem ehemaligen Vinora-Areal durchgeführt, teilt die Stadt mit. Den Zuschlag erhält die Genossenschaft zum Korn.

«Erfahrene Genossenschaft»

Mit der Genossenschaft zum Korn sei es gelungen, eine geeignete Wohnbauträgerin zu finden. Sie sei in der Aufgabenstellung sehr erfahren und weise eine stabile finanzielle Situation aus, schreibt der Stadtrat in seiner Mitteilung. Sie verfüge über ein breit diversifiziertes Immobilien-Portfolio und könne auf ein über 100-jähriges Bestehen zurückblicken.

Die Genossenschaft sei bestrebt, kontinuierlich zu wachsen. Im Portfolio seien mehrere Liegenschaften enthalten, die neben der Wohnnutzung auch einen Gewerbeanteil ausweisen, was für gemeinnützige Wohnbauträger nicht selbstverständlich sei.

Kreditbeschluss vorbehalten

Die Genossenschaft zum Korn verfügt darüber hinaus bereits über Liegenschaften im Kanton St. Gallen. Damit kenne sie die kantonalen Gegebenheiten, schreibt der Stadtrat.

In einem nächsten Schritt wird die Stadt mit der Genossenschaft einen Kaufvertrag abschliessen. Dieser unterliege dem Vorbehalt des Kredit-Beschlusses durch die Bürgerversammlung und der Rechtskraft des Sondernutzungsplans Lattenbach, hält der Stadtrat fest. Für den Vollzug des Verkaufs wird der Stadtrat das Kaufrecht gegenüber der heutigen Grundeigentümerin ausüben, nach Eintreten der Rechtskraft des Sondernutzungsplans. Der Stadtrat weist in seiner Mitteilung darauf hin, dass für den massgeblichen Wert nicht nur der Veräusserungsbetrag eingerechnet werden müsse, sondern auch ein Einnahmenverzicht in der Höhe des erzielten Mehrwertausgleichs. Es obliegt der Bürgerversammlung, abschliessend über das Geschäft zu befinden.

red