AboParksünder versus Abschleppdienst Nach dem Kinobesuch war das Auto weg
Ein Fall aus Spreitenbach zeigt: Wer auf einem privaten Parkplatz parkiert, muss damit rechnen, dass ein Abschleppdienst das Auto entfernt. Dessen Vorgehen wirft aber Fragen auf.
Paul Lüscher (Name geändert) geht an einem Samstagabend im Februar mit seiner Freundin in Spreitenbach ins Kino Pathé in die Spätvorstellung. Er parkiert um 23 Uhr im fast leeren Parkhaus, erwischt aber fälschlicherweise einen privaten Besucherparkplatz, wie Lüscher erzählt. Als das Paar um 2 Uhr morgens das Kino verlässt und wieder nach Hause fahren möchte, ist der weisse VW Golf verschwunden.